Ratgeber

Handy verloren oder gestohlen: So reagieren Sie richtig

Schützen Sie sich vor dem Verlust und Zugriff auf Ihre Daten durch Fremde
Von Thorsten Neuhetzki

Will man den größten Schaden vermeiden, ist es bei Verlust oder Diebstahl des Handys das Wichtigste, möglichst schnell eine Service-Hotline des Anbieters anzurufen und dort die SIM-Karte sperren zu lassen. So vermeidet man zumindest, dass jemand dem eigenen Vertragskonto Kosten verursacht oder Anrufe und SMS von den eigenen Kontakten erhält. Will man nicht den Anbieter wechseln, kann man gleich auch Ersatz für die verloren gegangene SIM-Karte bestellen, die man dann nach wenigen Tagen in der Post hat und telefonisch freischalten lässt. Die gewohnte Rufnummer bleibt dabei erhalten. Die Sperrung ist bei den Service-Hotlines der Anbieter jederzeit möglich. Allerdings: Auch hier nimmt man sich die Möglichkeit, mit einem ehrlichen Finder Kontakt aufzunehmen. Daher sollte man zumindest versuchen, vor der Sperrung sein eigenes Handy einmal anzuruifen. Bei einem vermutlichen Diebstahl ist es jedoch umso wichtiger, schnell zu handeln.

Sperrnummern im Überblick

  T-Mobile Vodafone E-Plus o2
Kontakt aus dem eigenen Netz 2202 0172 12 12 1000 1414
dt. Festnetz 01803 30 22 02 0800 172 12 34 0177 1000 01805 62 43 57
Ausland +49 1803 30 22 02 +49 172 12 34 +49 177 1000 +49 179 552 22
Kosten Sperre 8,80 Euro 15,00 Euro 15,00 Euro 10,00 Euro
neue Karte 20,50 Euro
Angaben zur Identifizierung Rufnummer und Kartennummer oder Kundenkennwort Kunden-Kennwort oder Rufnummer und Teilnehmer-Kennwort Kennwort wird nur auf Kundenwunsch vereinbart Kundennummer oder Geburtsdatum und Adresse

Versicherung könnte Handy ersetzen

Des Weiteren ist es bei einem Diebstahl sinnvoll, diesen bei der Polizei anzuzeigen. Wenn etwa mit dem Handy oder der SIM-Karte Schindluder getrieben wird, kann man nach einer Anzeige nachweisen, dass das Gerät zum fraglichen Zeitpunkt bereits gestohlen gemeldet war. Bei der Anzeige müssen Sie die vorab notierte IMEI-Nummer angeben.

Bei einer erfolgten Anzeige zahlt möglicherweise die Versicherung den Schaden. Wenn das Handy bei einem Wohnungseinbruch gestohlen wurde, ist die Hausratversicherung zuständig. Manche Kunden haben mit dem Mobilfunkvertrag auch eine Versicherung fürs Handy abgeschlossen.

Wer sich sicher ist, dass er sein Handy nur hat liegen lassen, sollte beim Fundbüro nachfragen. Die Deutsche Bahn etwa unterhält ein eigenes Fundbüro, in dem sich im vergangenen Jahr etwa 13 200 gefundenen Handys stapelten. Nur die Hälfte wurde abgeholt.

Neues Handy zumeist ohne Subvention

Findet sich das Handy nicht wieder, so hilft nur der Kauf eines neuen Handys - oder die Inbetriebnahme des Vorgängergerätes, sofern dieses noch funktionsfähig und vorhanden ist. Muss ein neues Handy angeschafft werden, so muss der Kunde dieses in der Regel in vollem Umfang bezahlen. Denn eine Subvention für ein Gerät im Rahmen eines Vertrages gibt es nur alle zwei Jahre. Ist der Vertrag nicht sowieso gerade zur Verlängerung freigegeben, so hilft nur der Kauf eines neuen oder gebrauchten Handys zum entsprechenden Preis. Vom Kauf von Prepaid-Handys ist hier insofern abzuraten, als dass die bestellte Ersatz-SIM-Karte in aller Regel nicht benutzt werden kann, da die Handys für andere SIM-Karten gesperrt sind.

Artikel aus dem Themenspecial "Reise und Roaming"