TAL-Regulierung

Bundesnetzagentur setzt neue TAL- und Line-Sharing-Kosten fest

Einmalige Entgelte steigen zum Teil leicht, DSL-Miete wird billiger
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Bundesnetzagentur setzt neue TAL- und Line-Sharing-Kosten fest Bundesnetzagentur setzt neue TAL- und Line-Sharing-Kosten fest
Foto: teltarif.de
Wechselt ein Kunde mit seinem Festnetzanschluss von der Telekom zu einem alternativen Anbieter, muss dieser an die Telekom für die Anmietung der so genannten "letzten Meile" ein Entgelt bezahlen. Die Höhe dieser im Gesetz garantierten Gebühren hat die Bundesnetzagentur mit Wirkung ab dem 1. Juli turnusmäßig neu festgesetzt.

Da die Deutsche Telekom nach Ansicht des Gesetzgebers den "Löwenanteil" der Investitionen ins Telefonnetz gestemmt hat, ist festgelegt, dass alternative Anbieter bei der Übernahme ehemaliger Telekom-Kunden ein Vorleistungs-Entgelt an die Telekom abführen müssen. Dieses war in den ersten Jahren des liberalisierten Festnetzmarktes in der Regel ein Anlass für Feilschereien und Lobbyschlachten der Anbieter vor der Bundesnetzagentur, die die Entgelte festlegt.

Gebühren für einmalige Leistung steigen zum Teil leicht

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Die so genannten "Entgeltleistungen" für die "Teilnehmeranschlussleitung" (TAL) teilen sich in zwei Kategorien auf: Zum einen entrichten die alternativen Anbieter einmalig einen Betrag an die Telekom für die Bestellung und Abbestellung der TAL. Zum anderen wird eine monatliche Miete für die Leitung fällig.

Zum 1. Juli hat die Bundesnetzagentur zunächst die Entgelte neu genehmigt, die die Wettbewerber im Fall der Anmietung der TAL für deren Schaltung beziehungsweise Rückgabe jeweils einmalig an die Telekom zu entrichten haben. Für die Übernahme der TAL ohne Arbeiten beim Endkunden kann die Telekom künftig ein Entgelt von 31,01 Euro verlangen. Dieser Betrag lag bis zum 30. Juni bei 30,83 Euro; die Behörde hat hier also eine Erhöhung um 20 Cent vorgenommen.

Für die derzeit häufigste Variante, die Neuschaltung der Kupferdoppelader Zweidraht hochbitratig ohne Arbeiten am Kabelverzweiger (KVz) und mit Arbeiten beim Endkunden, beläuft sich der neue Tarif auf 54,17 Euro einmalig. Gegenüber dem alten Betrag von 53,35 Euro beträgt die Erhöhung hier 82 Cent.

Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte sowie Line Sharing

Ebenfalls zum 1. Juli genehmigt hat die Behörde die monatlichen Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur TAL, also für das so genannte "Line Sharing". Beim Line Sharing wird die TAL nach Frequenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich aufgeteilt. Damit kann der untere Frequenzbereich von der Telekom weiter für die Sprachübertragung und der obere Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung (typischerweise für DSL) genutzt werden.

Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der TAL ist ein monatlicher Überlassungspreis von 1,68 Euro (bisher 1,84 Euro) festgesetzt worden. Das Entgelt für die häufigste Bereitstellungsvariante, die Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz und ohne Arbeiten beim Endkunden, beträgt jetzt 44,80 Euro (bisher 51,22 Euro). Nichts geändert hat sich am bereits im Jahr 2011 festgelegten monatlichen Miet-Entgelt für die gesamte TAL von netto 10,08 Euro, das bis Ende Juni 2013 gilt.

Die Entgelte sollen - wie schon nach der letzten regulatorischen Festlegung - für zwei Jahre gelten. Sie können nicht sofort verbindlich in Kraft treten und werden darum ab dem 1. Juli zunächst vorläufig genehmigt. Der Grund dafür ist: Für interessierte Parteien besteht nach der Veröffentlichung der Entgelte im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur Gelegenheit, zu der beabsichtigten Entscheidung Stellung zu nehmen. Anschließend wird der Entscheidungsentwurf der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellung nehmen können. Erst im Anschluss daran wird die endgültige Entscheidung bekannt gegeben.

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