Deaktivierung

Online-Accounts: Aussteigen schwer gemacht

Die Deaktivierung des eigenen Nutzerkontos in Onlineshops, Foren oder sozialen Netzwerken ist oft schwierig und mühsam. Diese Tipps können helfen.
Von dpa / Jennifer Buchholz

Wer eine Mitgliedschaft bei einem sozialen Netzwerk aufkündigen oder nicht länger bei einem Onlineshop einkaufen möchte, hat das Recht, dass sein Konto mitsamt allen gespeicherten Daten gelöscht wird. So sehen es zumindest das Bundesdatenschutzgesetz und andere europäische Regelungen vor. Wer aber etwa Konten bei einem Dienst oder Onlineshop aus Übersee loswerden möchte, hat es schwer.

Möglichkeiten zur Account-Löschung sind meist schwer auffindbar

Nicht nur Konten sozialer Netzwerke, auch Foren-Accounts lassen sich schwer löschen. Nicht nur Konten sozialer Netzwerke, auch Foren-Accounts lassen sich schwer löschen.
Bild: dpa
"Die Möglichkeiten, ein Profil zu löschen, ist bei den verschiedenen Anbietern recht unterschiedlich geregelt", erklärt Florian Glatzner, Referent beim Projekt "Surfer haben Rechte" vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Manchmal reiche ein Klick, in anderen Fällen müsse man sich zunächst legitimieren, etwa mit einer Ausweis-Kopie.

Der vzbv hat im Mai 2013 untersucht, wie einzelne Dienste das Löschen von Kundenkonten regeln. Die sozialen Netzwerke StayFriends, Werkenntwen, Xing und Jappy bieten etwa ein sofortiges Löschen per Button. Und auch bei Facebook ist es den Angaben nach inzwischen verhältnismäßig leicht, das Konto zu löschen - zumindest wenn man die entsprechende Anleitung gefunden hat.

Bei Online-Shops ist die Möglichkeit zum Löschen laut der Studie sehr unterschiedlich geregelt. Während Amazon, Weltbild oder Otto es ihren Kunden eher schwer machen, Ex-Kunden zu werden, bietet etwa Tchibo eine einfache Möglichkeit, das Kundenkonto zu löschen. Ähnlich durchwachsen ist das Bild bei Foren: Bei Gutefrage.net findet man schnell die Möglichkeit zum Löschen, bei Tierforum.de oder Kochrezepte.de ist diese eher versteckt oder gar nicht vorhanden.

Recht auf löschung der Daten - in Deutschland

Allerdings hat man ein Recht auf Löschung seiner Daten, wie es Paragraf 35 des Bundesdatenschutzgesetzes vorsieht. Thilo Weichert, Landesdatenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein, empfiehlt bei fehlender Löschmöglichkeit, sich zunächst an den Anbieter zu wenden und um Löschung der Daten zu bitten. "Das ist formlos möglich." Der vzbv bietet aber auch einen Musterbrief mit Fristsetzung [Link entfernt] an. In jedem Fall sollte man sich die Löschung bestätigen lassen. Auch darauf besteht ein Rechtsanspruch. "Es gibt einen Auskunftsanspruch, und der bezieht sich auch auf die Löschung der Daten", erläutert Weichert.

Wenn der Anbieter nicht reagiert oder sich gegen Konten- und Datenlöschungen sperrt, können Weichert und seine Kollegen weiterhelfen. "Dann sollte man sich an die Datenschutzbehörde des jeweiligen Landes wenden", rät der Beauftragte.

Etwas schwieriger wird es, wenn das Unternehmen seinen Sitz nicht in Deutschland hat. Das gilt natürlich vor allem für die großen US-Anbieter wie Google, Microsoft, Facebook&Co. Die haben zwar meist auch eine Niederlassung in Deutschland. Diese lehnten es aber ab, sich mit datenschutzrechtlichen Einwänden zu beschäftigen, erklärt Experte Glatzner. Es handele sich bei der Niederlassung nicht um die "datenverarbeitende Stelle", werde dann als Argument genannt.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, was Sie vor dem Registrieren tun können, um später keine bösen Überraschungen erleben zu müssen.

Mehr zum Thema Social Media