Ab 1. August

Telekom führt Gebühr bei vorzeitiger Vertragsverlängerung ein

Entgelt wird im Mobilfunk bei Verlängerung mit Downgrade fällig
Von Marc Kessler

Telekom-Logo Die Deutsche Telekom führt eine Gebühr für vorzeitige Vertrags­verlänge­rungen mit Downgrade ein
Foto: teltarif.de
Die Deutsche Telekom führt zum 1. August eine Gebühr für vorzeitige Vertrags­verlän­gerungen ein, bei denen der Kunde in einen günstigeren Mobil­funk-Tarif wechselt (Downgrade) oder ein Tarif­modell mit gleicher monatlicher Grund­gebühr auswählt. Das teilt der Bonner Konzern seinen Vertriebs­partnern in einem "Sonder-News­letter" mit, der teltarif.de vorliegt.

Demnach gilt ab kom­mendem Monat die folgende Regelung: Wird der Vertrag vorzeitig - also vor komplettem Ablauf der bisherigen, in der Regel 24-monatigen Mindest­vertrags­laufzeit - verlängert, fällt ein "Tarif­wechsel­preis" in Höhe von 49,95 Euro an, wenn die Grundgebühr des neuen Tarifs gleich teuer oder günstiger ist als die bisherige.

Diese Regelung gilt nicht für den Fall einer vorzeitigen Vertrags­verlängerung im gleichen Tarif. Eine Verlängerung "ab Erfüllung der Bindefrist" ist weiterhin in allen Fällen kostenfrei.

Schon eine Verlängerung in einen Tarif mit gleicher Grundgebühr wird berechnet

Telekom-Logo Die Deutsche Telekom führt eine Gebühr für vorzeitige Vertrags­verlänge­rungen mit Downgrade ein
Foto: teltarif.de
Diese Gebühr gilt jedoch nur für den ersten "Tarifsprung". Wechselt der Kunde in ein Tarifmodell, das gleich mehrere Stufen günstiger ist als das bisherige, fällt für jede weitere Stufe ein Zusatz-Entgelt in Höhe von 10 Euro an. Die Besonderheit: Bei der Berechnung wird schon die mögliche Vertrags­verlängerung in einen gleich teuren Tarif als erste (gebühren­pflichtige) "Downgrade-Stufe" angesetzt.

Möchte ein Bestands­kunde zum Beispiel einen Vertrag im Alttarif Complete Mobil M (mit Handy) in den aktuellen Tarif Complete Comfort XS (mit Handy) verlängern, zahlt er hierfür 49,95 Euro (Complete Mobil M nach Complete Comfort M) plus 10 Euro (Complete Comfort M nach Complete Comfort S) plus 10 Euro (Complete Comfort S nach Complete Comfort XS) - insgesamt also 69,95 Euro.

Das gilt im Falle von reinen Tarifwechseln ohne VVL

Weiterhin möglich sind (ab dem 12. Vertrags­monat) Tarif­wechsel ohne gleichzeitige Vertrags­verlängerung. Hier verlangt die Deutsche Telekom allerdings für jede Stufe einen Betrag von 49,95 Euro, so dass im genan­nten Beispiel insgesamt 149,85 Euro fällig würden. Ein Upgrade (höhere monatliche Grund­gebühr) ist jederzeit kostenfrei möglich. Dies gilt auch im Falle von vorzeitigen Vertrags­verlängerungen.

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