Verfahren

EU: Verfahren gegen Deutschland wegen 2,6-GHz-Frequenzen

Grund dafür ist feste Zuweisung des Frequenzbands für den Mobilfunk
Von Marc Kessler

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil dieses versäumt habe, das Frequenzband um 2,6 GHz (2500 bis 2690 MHz) für alle Nutzungsarten - insbesondere ortsfeste drahtlose Funkdienste - freizugeben. Bislang ist der Frequenzbereich nur für die Mobilfunknutzung vorgesehen.

"Leider hat Deutschland trotz intensiver Kontakte zwischen den Kommissionsdienststellen und den deutschen Behörden noch immer nicht alle Maßnahmen getroffen, um das Frequenzband 2500 bis 2690 MHz für ortsfeste Drahtlosdienste und entsprechende Technologien zuzuweisen. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen EU-Recht, sondern könnte auch den Ausbau drahtloser Breitbanddienste in Deutschland und Europa verzögern", sagte EU-Telekommunikationskommissarin Viviane Reding.

Hintergrund: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) plant für Anfang / Mitte kommenden Jahres eine Frequenz-Auktion, bei der neben den besonders begehrten Frequenzen der Digitalen Dividende auch weitere Frequenzbänder - darunter auch das um 2,6 GHz - versteigert werden. Hierzu hatte der Bundesrat im Juni die sogenannte Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung verabschiedet. In dieser ist die Nutzung des Frequenzbands jedoch auf Mobilfunkdienste beschränkt.

Grundsätzlich will die Bundesnetzagentur dasselbe wie die EU-Kommission

Der Teufel steckt jedoch im Detail. Die Bundesnetzagentur hat erst jüngst entschieden, die Frequenznutzung diverser Frequenzbänder zu flexibilisieren, so dass auch andere Dienste als die ursprünglich zugewiesenen über diese Frequenzen realisiert werden dürfen. Diese Entscheidung umfasst aber eben nicht die Frequenzen im 2,6-GHz-Band, da diese zum Zeipunkt der Entscheidung (und auch bis nach der Versteigerung 2010) noch nicht vergeben waren. So heißt es im Dokument der BNetzA: "...betrifft diese Entscheidung lediglich die Flexibilisierung von bestehenden Frequenznutzungsrechten in Frequenzbereichen (...)".

Die deutsche Regierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf das heutige Aufforderungsschreiben der Kommission zu antworten. Erhält die Kommission von der deutschen Regierung keine oder eine nicht zufriedenstellende Antwort, kann sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens). Sollte Deutschland seinen aus dem EU-Recht erwachsenden Verpflichtungen dann immer noch nicht nachkommen, will die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

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