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EuGH-Generalanwalt: Roaming-Gebühren-Grenze rechtens

Wenig Hoffnung für klagenden Mobilfunker
Von ddp / Marie-Anne Winter

Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat heute die von der EU festgestellte Preisgrenze für Mobilfunkgespräche im Ausland für rechtens erklärt. Ein entsprechendes EU-Gesetz hatte die Mobilfunkanbieter vor zwei Jahren gezwungen, ihre Tarife für die Mobilfunknutzung im Ausland zu senken und bestimmte Grenzen festgelegt. Damit können sich mehrere große Mobilfunkanbieter wenig Hoffnung machen, dass die EU-Regelung modifiziert wird. Die juristische Bewertung durch den Generalanwalt ist nicht bindend. Das Gericht folgt beim Urteil aber oft seiner Einschätzung.

Die vier europäischen Mobilfunkanbieter Vodafone, die Telefónica-Tochtergesellschaft o2, T-Mobile und Orange hatten vor einem britischen Gericht gegen die Roaming-Regulierung der EU geklagt. Diese Regelung von 2007 verlangte eine deutliche Senkung dieser Gebühren. Der britische High Court legte den Rechtsstreit dem EuGH in Luxemburg vor.

Die EU-Regelung setzt derzeit eine Obergrenze von 52 Cent pro Minute für aus dem Ausland geführte Handy-Gespräche sowie eine Tarifbegrenzung von 23 Cent für ankommende Mobilfunkgespräche im Ausland. Erstmals wurde in diesem Jahr auch der Preis für Auslands-SMS auf 13 Cent festgesetzt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Info-Seite zum EU-Tarif.

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