Roaming

Europäischer Gerichtshof muss über EU-Roaming entscheiden

T-Mobile, Vodafone, o2 und Orange klagen gegen günstigen Euro-Tarif
Von Marc Kessler mit Material von AFP

Die seit zwei Jahren geltenden Obergrenzen für Auslands-Handygebühren (Euro-Tarif) beschäftigen nun die Justiz. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt die Roaming-Verordnung der Europäischen Union. Mit einer in Großbritannien eingereichten Klage wollen unter anderem die beiden größten Mobilfunkanbieter in Deutschland, T-Mobile und Vodafone, die Limits für mobile Auslandsgespräche kippen.

Die EU hatte 2007 eine Verordnung zu den sogenannten Roaming-Gebühren erlassen. Sie werden fällig, weil bei Gesprächen im Ausland neben dem Netz des Herkunftslandes auch noch eines im Aufenthaltsland beansprucht wird. Die EU-Verordnung soll sicherstellen, dass Bürger bei Reisen innerhalb der EU von den Mobilfunkanbietern nicht übermäßig zur Kasse gebeten werden.

Die Verordnung setzt daher Obergrenzen für die Gebühr, die der Betreiber des Gastnetzes verlangen darf. Für ausgehende Gespräche dürfen sie dabei heute nicht mehr als 46 Cent, für angenommene Gespräche nicht mehr als 22 Cent netto je Minute verlangen. Dazu kommt die jeweilige nationale Mehrwertsteuer.

Die Gebühren werden nach der vor wenigen Tagen verabschiedeten neuen Roaming-Verordnung nun noch einmal schrittweise gesenkt. Ab 1. Juli sollen die Höchstpreise zunächst um 3 auf 43 Cent beziehungsweise 19 Cent netto sinken. Auch für das Versenden von SMS-Nachrichten im Ausland hat die EU inzwischen eine Preisgrenze von 11 Cent (netto) eingeführt, die ebenfalls ab 1. Juli gelten soll.

Anbieter: Euro-Tarif greift unverhältnismäßig in den Wettbewerb ein

Unterstützt von der internationalen Vereinigung der Mobilfunkanbieter (GSM) klagten in Großbritannien T-Mobile, Vodafone, Telefonica o2 und Orange gegen die Preisgrenzen. Der oberste Gerichtshof in London legte den Streit dem EuGH vor. Dort machen die Mobilfunkanbieter geltend, der Euro-Tarif sei ohne ausreichende Rechtsgrundlage beschlossen worden und greife unverhältnismäßig in den Wettbewerb ein. Die EU-Kommission, Großbritannien, Polen und die Niederlande verteidigten in Luxemburg die Regelung. Deutschland gab keine Stellungnahme ab.

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