Themenspezial: Verbraucher & Service Refurbished

Generalüberholte Handys: So finden Sie das richtige Modell

Aus alt mach neu: So einfach ist es nicht immer. Gene­ral­über­holte Smart­phones können aber eine gute Alter­native zu neuen Geräten sein - und Geld­beutel wie Umwelt schonen. Darauf sollten Sie achten.
Von dpa /

Sie sind aus unserem Alltag kaum mehr wegzu­denken - und werden gerne ausge­tauscht: Smart­phones. Doch nicht immer muss es ein nagel­neues Gerät sein.

Zahl­reiche Dienst­leister und auch immer mehr Hersteller möbeln gebrauchte Geräte wieder auf. Auf Markt­platz- und Klein­anzei­gen­seiten, Portalen im Netz und bei Händ­lern lassen sich gene­ral­über­holte Geräte, Refur­bished-Smart­phones, finden.

Eine lohnende Sache - vor allem für die Umwelt. Denn bei hoch tech­nisierten Geräten wie Smart­phones gilt für Björn Bischoff vom Umwelt­bun­desamt in puncto Nach­hal­tig­keit: "In der Regel ist eine längere Nutzung immer vorteil­haft." Im gesamten Lebens­zyklus eines Smart­phones verur­sacht die Produk­tion schließ­lich die größten Umwelt­aus­wir­kungen.

Preise verglei­chen

Ältere Smartphones werden mitunter wieder aufbereitet und anschließend verkauft (Bild: Samsung Galaxy S20 Plus) Ältere Smartphones werden mitunter wieder aufbereitet und anschließend verkauft (Bild: Samsung Galaxy S20 Plus)
Bild: teltarif.de
Wie viel Geld sich beim Kauf aufge­möbelter Smart­phones sparen lässt, dafür gibt es aller­dings keine Faust­regel. "Es kommt immer auf das Alter und den Zustand an", sagt Robin Brand vom Fach­magazin "c't". Außerdem gilt: Je länger noch Updates für das Gerät verfügbar sind, desto stabiler bleibt der Preis der Geräte auch im wieder­auf­berei­teten Zustand. Ein einein­halb Jahre altes Smart­phone könne man laut Brand teil­weise aber für rund die Hälfte des ursprüng­lichen Neupreises finden.

In jedem Fall lohne es sich, den Preis des gewünschten Modells bei mehreren Anbie­tern zu verglei­chen. "Die Unter­schiede sind je nach Modell und Platt­form teil­weise enorm", so Brand. Hier heißt es also: sich durch­kli­cken. Oder über gängige Vergleichs­por­tale suchen.

Beschrei­bungen gründ­lich lesen

Wer sich für ein Refur­bished-Smart­phone inter­essiert, sollte sich beim Preis­ver­gleich aller­dings gut infor­mieren, in welchem Zustand das gewünschte Gerät ist. Denn: "Refur­bished, neuwertig oder fast wie neu sind keine juris­tisch klar defi­nierten Begriffe", so Kathrin Körber, Refe­rentin für Tele­kom­muni­kation und Internet bei der Verbrau­cher­zen­trale Nieder­sachsen.

"In der Regel heißt refur­bished: Die Händler kaufen die Smart­phones von Firmen, von Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen und auch von Privat­leuten ab und bereiten sie auf", sagt Robin Brand. "Das heißt, sie setzen die Geräte zurück, reinigen sie, tauschen defekte Teile aus und bieten sie dann wieder zum Verkauf an."

Was aber genau gemacht wird, ob etwa das Display oder der Akku des Geräts ausge­tauscht wird, kann von Fall zu Fall unter­schied­lich sein. Viele gängige Platt­formen verspre­chen etwa, dass die Kapa­zität der Akkus ange­botener Geräte noch bei über 80 Prozent der Origi­nal­kapa­zität liegt. Oder bieten als Zusatz­option an, einen neuen Akku gegen Aufpreis einzu­setzen.

Opti­scher Zustand in Kate­gorien unter­teilt

Außerdem geben die Anbieter den opti­schen Zustand des Geräts meist unter­teilt in verschie­dene Kate­gorien an, also beispiels­weise als "wie neu", "sehr gut" oder "gut". "Und dann kann man in der Beschrei­bung schauen, was denn neuwertig oder gut oder sehr gut oder ordent­lich für die jewei­lige Platt­form bedeutet", so Robin Brand. Denn: Nicht alle Anbieter verstehen unter den jewei­ligen Begriffen dasselbe.

Während "sehr gut" bei einem Anbieter etwa heißt, dass das Display leichte Kratzer haben kann, die aber im akti­vierten Zustand nicht sichtbar sein sollen, versteht ein anderer Anbieter darunter gut sicht­bare Gebrauchs­spuren, wie etwa Kratzer oder Dellen.

Fehlen Angaben, in welchem Zustand das Refur­bished-Smart­phone ist: Besser Finger weg.

Auf lange Nutzungs­mög­lich­keit achten

Brand empfiehlt, beim Kauf eines gene­ral­über­holten Smart­phones zudem darauf zu achten, dass der Hersteller noch lange Sicher­heits­updates für das Gerät liefern wird. "Wenn Sie ein Smart­phone kaufen, das zwei Jahre alt ist, das bei Erscheinen schon nicht teuer war, dann sparen sie zwar noch mehr Geld, wenn sie es heute kaufen. Aber es kann sein, dass Sie über­haupt keine Updates mehr kriegen."

Um das gene­ral­über­holte Gerät noch lange nutzen zu können, rät Björn Bischoff vom Umwelt­bun­desamt außerdem auf eine möglichst gute Ausstat­tung des Smart­phones zu achten - etwa dass der Spei­cher­platz durch eine externe Spei­cher­karte erwei­tert werden kann. Weil Smart­phone-Anwen­dungen in der Regel immer größer würden, stoße man bei älteren Geräten sonst "oft ziem­lich schnell an Grenzen".

Ob man direkt beim Hersteller ein als "zerti­fiziert gene­ral­über­holt" gekenn­zeich­netes Produkt kauft, oder aber etwa bei einer der gängigen Platt­formen für wieder­auf­berei­tete Geräte zugreift, dürfte vor allem eine Geschmacks­sache sein - und eine Geld­frage. "Auch die Aufbe­reiter verwenden oftmals Origi­nal­ersatz­teile oder alter­nativ quali­tativ gleich­wer­tige", so Brand. Im einem "c't"-Test hätten beispiels­weise von Dienst­leis­tern wieder­auf­bereite iPhones durchaus gut abge­schnitten.

Akku und Display testen

Vor allem empfeh­lens­wert: Das neue Gerät auspro­bieren. Denn wer auf einer gewerb­lichen Online­platt­form oder beim Online­händler kauft, hat ein 14-tägiges Wider­rufs­recht. "In diesen 14 Tagen sollte ich testen, testen, testen", so Kathrin Körber von der Verbrau­cher­zen­trale Nieder­sachsen.

"Bei der Benut­zung werden Sie dann heraus­finden: Läuft der Akku lange genug, gefällt das Display", sagt Robin Brandt. Entspricht das Smart­phone nicht den eigenen Vorstel­lungen, kann es ohne Angabe von Gründen zurück­geschickt werden. Einige Anbieter gewähren zudem frei­willig eine längere Test­phase. Auch hier lohnt es sich zu verglei­chen.

Im statio­nären Handel fällt das 14-tägige Wider­rufs­recht hingegen weg. Um etwa die Leis­tung des Akkus dennoch einschätzen zu können, rät Körber mit dem Anbieter eine entspre­chende Prüf­zeit zu verein­baren, nach der das Gerät noch zurück­gebracht werden kann. "Und das lasse ich mir auf dem Kassen­zettel bestä­tigen mit Datum und Unter­schrift."

Garantie verglei­chen

Gut zu wissen: Auch bei gebrauchten Geräten wie Refur­bished-Smart­phones gilt bei gewerb­lichen Anbie­tern eine Gewähr­leis­tung von mindes­tens einem Jahr. Seit dem 1. Januar 2022 muss der Anbieter zudem bis zwölf Monate nach dem Kauf beweisen, dass ein bean­stan­deter Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war. Privat­ver­käufer müssen hingegen keine Gewähr­leis­tung einräumen.

Kathrin Körber von der Verbrau­cher­zen­trale rät zudem, die zusätz­lich einge­räumten Garan­tien der Anbieter genau unter die Lupe zu nehmen. Einige bieten etwa frei­willig bis zu 30 Monate Garantie auf die Refur­bished-Smart­phones. Hier sollten Verbrau­cher aber das Klein­gedruckte lesen: Display, Linsen oder Akkus sind oft ausge­nommen.

In einer Über­sicht haben wir verschie­dene Smart­phone-Hersteller zusam­men­gestellt, die vergleichs­weise lange Updates liefern.

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