Bestelltes Smartphone kommt nicht - was tun?
Was tun bei nicht geliefertem Smartphone?
Bild: Samsung / Montage: teltarif.de
Wenn ein beim Händler bestelltes Smartphone
nicht wie vereinbart geliefert wird, ist das ärgerlich. Verbraucher
sollten dem Händler dann eine Frist von rund zwei Wochen setzen, in
der dieser das Gerät nachliefern kann, erklärt die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dabei sollen Kunden einen
konkreten Tag als letzten Termin für die Zusendung nennen. Kommt das
Smartphone bis dahin nicht an, können Käufer vom Kaufvertrag
zurücktreten. Ihren Rücktritt schicken sie am besten per
Einschreiben.
Wer sich beim Händler zum Gerät einen Mobilfunkvertrag bei einem Provider vermitteln ließ, sollte beachten: Der Vertrag läuft in so einem Fall weiter, schließlich ist er mit dem Provider abgeschlossen worden - nicht mit dem Händler.
Auch bei Abrechnungsproblemen schriftliche Fristsetzung
Was tun bei nicht geliefertem Smartphone?
Bild: Samsung / Montage: teltarif.de
Der Mobilfunkvertrag bleibt auch unberührt, wenn der Händler
versprochene Vergünstigungen nicht einhält. Das gilt zum Beispiel,
wenn im Kaufvertrag für das Smartphone vereinbart wurde, dass der
Händler dem Käufer die monatliche Grundgebühr seines
Mobilfunkvertrags erstattet. Auch in dem Fall setzen Verbraucher dem
Händler zunächst eine Frist, bevor sie dann die Kosten als
Schadenersatz zurückfordern können. Solange müssen sie die fragliche
Gebühr aus eigener Tasche bezahlen: Denn der Mobilfunkvertrag läuft
über den Provider, während man die Vergünstigung davon unabhängig mit
dem Händler vereinbart hat.
Ergänzende Informationen folgen in Kürze
Bei der von der dpa übernommenen Meldung fehlen wichtige Details, beispielsweise ob es sinnvoll ist, die bestellte SIM-Karte erst einmal ungenutzt liegen zu lassen, bis das mit dem Vertrag gekoppelte Smartphone vom Händler eintrifft. Im Forum sind darüber hinaus weitere juristische Fragen zum Thema Schadensersatz aufgetaucht.
teltarif.de hat sich aufgrund des großen Interesses an diesen Fragen von dem Fachanwalt Christian Solmecke beraten lassen und die Antworten in einer separaten Meldung veröffentlicht: Anwalt: Bereits genutzter Handy-Vertrag kann widerrufen werden.