Verbraucher

Bestelltes Smartphone kommt nicht - was tun?

Wenn ein Händler das bestellte Smartphone nicht liefert - was kann der Käufer dann unternehmen? Verbraucherschützer geben eine Empfehlung, was der Kunde in diesem Fall machen kann, auch wenn das Gerät an einen Handy-Vertrag gekoppelt war.
Von mit Material von dpa

Was tun bei nicht geliefertem Smartphone Was tun bei nicht geliefertem Smartphone?
Bild: Samsung / Montage: teltarif.de
Wenn ein beim Händler bestelltes Smartphone nicht wie vereinbart geliefert wird, ist das ärgerlich. Verbraucher sollten dem Händler dann eine Frist von rund zwei Wochen setzen, in der dieser das Gerät nachliefern kann, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dabei sollen Kunden einen konkreten Tag als letzten Termin für die Zusendung nennen. Kommt das Smartphone bis dahin nicht an, können Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Ihren Rücktritt schicken sie am besten per Einschreiben.

Wer sich beim Händler zum Gerät einen Mobilfunkvertrag bei einem Provider vermitteln ließ, sollte beachten: Der Vertrag läuft in so einem Fall weiter, schließlich ist er mit dem Provider abgeschlossen worden - nicht mit dem Händler.

Auch bei Abrechnungsproblemen schriftliche Fristsetzung

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Bild: Samsung / Montage: teltarif.de
Der Mobilfunkvertrag bleibt auch unberührt, wenn der Händler versprochene Vergünstigungen nicht einhält. Das gilt zum Beispiel, wenn im Kaufvertrag für das Smartphone vereinbart wurde, dass der Händler dem Käufer die monatliche Grundgebühr seines Mobilfunkvertrags erstattet. Auch in dem Fall setzen Verbraucher dem Händler zunächst eine Frist, bevor sie dann die Kosten als Schadenersatz zurückfordern können. Solange müssen sie die fragliche Gebühr aus eigener Tasche bezahlen: Denn der Mobilfunkvertrag läuft über den Provider, während man die Vergünstigung davon unabhängig mit dem Händler vereinbart hat.

Ergänzende Informationen folgen in Kürze

Bei der von der dpa übernommenen Meldung fehlen wichtige Details, beispielsweise ob es sinnvoll ist, die bestellte SIM-Karte erst einmal ungenutzt liegen zu lassen, bis das mit dem Vertrag gekoppelte Smartphone vom Händler eintrifft. Im Forum sind darüber hinaus weitere juristische Fragen zum Thema Schadensersatz aufgetaucht.

teltarif.de hat sich aufgrund des großen Interesses an diesen Fragen von dem Fachanwalt Christian Solmecke beraten lassen und die Antworten in einer separaten Meldung veröffentlicht: Anwalt: Bereits genutzter Handy-Vertrag kann widerrufen werden.

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