Hxybrid-Fernsehen

Medienanstalt warnt vor Ausspähung von SmartTV-Zuschauern

Dass bei internetfähigen TV-Geräten das individuelle Nutz­ungs­verhalten über den Rückkanal erfasst und aus­gewertet werden kann, stieß bereits öfter auf Kritik. Nun hat sich auch die Medien­kommission der Landes­anstalt für Medien NRW (LfM) mit dem Thema beschäftigt.
Von

Screenshot des SmartTV/HbbTV-Portals von RTL Screenshot des SmartTV/HbbTV-Portals von RTL
Bild: teltarif.de
Obwohl inzwischen fast jedes vierte Fernseh­gerät in deutschen Haushalten ein Smart-TV ist, sind 80 Prozent der internet­taug­lichen Fern­seher nicht mit dem Web verbunden. Zum einen mangelt es an den technischen Kenntnissen, zum anderen wollen viele Fern­seh­zu­schauer gar nicht, dass ihr Fernseher mit dem Internet verknüpft wird. Grund: Bei der Anwendung des Fern­seh­standards HbbTV (Hybrid Broadcasting Broadband TV) be­stehen erhebliche Schwach­stellen beim Daten- und damit beim Nutzer­schutz. Der Nutzer kann ausgespäht werden.

Durch die Kombination von digitalem Fern­seh­empfang und Internet­ver­bindung können Zuschauer neben dem TV-Programm zu­sätzliche Web­inhalte aufrufen. Doch das ganze ist mit einem Nach­teil verknüpft: Das individuelle Nutzungs­verhalten wird über den Rück­kanal erfasst und kann aus­ge­wertet werden. Darauf hat neben vielen weiteren Organisationen jetzt auch die Medien­kommission der Landes­anstalt für Medien NRW (LfM) aufmerksam gemacht. Gleich­zeitig schlägt das Gremium konkrete Maß­nahmen vor, um Sicher­heits­lecks zu ver­hindern.

Big Brother is watching you

Screenshot des SmartTV/HbbTV-Portals von RTL Screenshot des SmartTV/HbbTV-Portals von RTL
Bild: teltarif.de
Besonders kritisch sehen die Gremien­mitglieder der LfM bei SmartTVs nach dem HbbTV-Standard den Daten­strom über den so genannten "Red Button". Mittels dieser Funktion würden die Zuschauer auf­ge­fordert, die rote Taste auf der Fern­bedienung zu betätigen. Damit werde un­mittel­bar eine Webseite vom Server des Veranstalters aufgerufen, und der Sender erfährt, dass auf ihn um­geschaltet wurde und wie lange Zuschauer welche Webseiten parallel nutzen. Somit können detaillierte Nutzer­profile erstellt werden, mit denen künftige Informations­an­gebote und Werbung steuer­bar sind. Das ganze löst sogar einen Schnee­ball­effekt aus und andere Unternehmen erhalten für sie interessante Daten über den einzelnen Fern­seh­zuschauer: Da alle großen Privat­sender die Abrufe von "Google Analytics" nach­verfolgen lassen, erhält beispielsweise Google Informationen über das Seh- und Nutzungs­verhalten.

Zuschauer muss Erfassung seiner Daten widersprechen können

Der Vorsitzende der Medien­kommission, Werner Schwaderlapp, fordert, das Fernseh­gerät dürfe den Zuschauer nicht ausspähen, Fernsehen müsse anonym bleiben. "Der Zuschauer ahnt nicht, dass das Einschalten eines Senders vom Sender schon registriert wird, bevor er den Red Button drückt." Wenn der Zuschauer im Internet surfe, müsse er der Erfassung seiner Nutzung widersprechen können. Dazu benötige es einer daten­schutz­gerechten Aus­stattung der Smart-TV-Geräte - auch jenseits von HbbTV -, einer klaren und transparenten Nutzer­information sowie der aus­drücklichen vorherigen Zustimmung der Nutzer, dass ihre Daten ge­speichert werden, so Schwaderlapp.

Die LfM wolle laut eigenen Angaben TV-Veranstalter, Geräte­industrie und Daten­schutz­behörden zu Gesprächen über konkrete Lösungs­möglich­keiten einladen und sich mit anderen Medien­anstalten zu diesem Thema austauschen. Da es keine medien­konvergente Regulierung gibt, sei eine abgestimmte Vor­gehens­weise erforderlich. Die LfM begrüßt zugleich, dass sich die Datenschutzbeauftragten der Länder unter Vorsitz des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informations­freiheit NRW (LDI) sowie die Daten­schutz­beauftragten der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten ebenfalls mit dem Thema be­schäftigen wollen.

Ob der Diskussions­prozess jedoch von Erfolg gekrönt sein wird, darf bezweifelt werden. Denn: Mit jedem Aufruf einer Internet-Verbindung, mit jedem Aufruf eines Live-Streams oder sonstiger web­basierten An­wendungen gibt der User zumindest seine IP preis. Die Daten werden von Rechnern gespeichert, egal ob der Zuschauer es wünscht oder nicht. Lediglich ein Verbot der Weiterleitung von Daten an Dritte ohne Zustimmung der Nutzer könnte ein Ansatz der Medien­politik sein, wobei es fraglich ist, wie stark hier Kontroll­gremien funktionieren würden. Alles in allem offenbart sich aber erneut der Nachteil von Inter­net­anwendungen im Vergleich zu klassischen Broadcast-Verfahren (DVB-T, DVB-S, DVB-C), bei der Nutzer definitiv anonym bleiben, da es hier keinen Rückkanal gibt - zumindest so lange, wie der Fernseher nicht mit dem Internet verbunden ist.

Mehr zum Thema IPTV