iPhone 12

Rückrufdrohung: Apple aktualisiert iPhone 12 in Frankreich

Apple hat nun auf die Rück­ruf­dro­hung des iPhone 12 in Frank­reich reagiert.
Von dpa /

Apple wird nach der Rückruf-Drohung für sein iPhone 12 in Frank­reich die Soft­ware des Geräts in dem Land anpassen. Zugleich betonte der Konzern, dass die von einer Aufsichts­behörde ermit­telte Über­schrei­tung von Grenz­werten für elek­tro­magne­tische Strah­lung auf deren "spezi­elles Test­pro­tokoll" zurück­gehe. Das Update solle die Test­methode berück­sich­tigen und sei nicht von Sicher­heits­bedenken ausge­löst worden, teilte Apple am Freitag mit. Inter­national sei aner­kannt, dass das iPhone 12 alle Grenz­werte erfülle.

ANFR: Apple muss Update liefern

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Bild: teltarif.de

Apple iPhone 12

Die fran­zösi­sche Behörde Agence natio­nale des fréquences (ANFR) hatte am Dienstag ange­ordnet, dass Geräte des drei Jahre alten Modells aus den Verkaufs­kanälen entfernt werden müssten. Wenn Apple die Werte nicht "so schnell wie möglich" mit einem Update korri­giere, müssten auch die in Frank­reich im Umlauf befind­lichen Geräte zurück­gerufen werden, hieß es.

Die ANFR ließ 141 Tele­fone in einem Labor darauf unter­suchen, wie viel elek­tro­magne­tische Strah­lung der Körper bei ihrem Betrieb aufnehme. Dabei sei fest­gestellt worden, dass beim iPhone 12 der Grenz­wert für unmit­tel­baren Körper­kon­takt - etwa in der Hand oder in der Hosen­tasche - über­schritten werde. Statt der maximal erlaubten 4 Watt pro Kilo­gramm seien es 5,74 Watt pro Kilo­gramm gewesen.

Ein Grenz­wert wurde einge­halten

Den Grenz­wert von zwei Watt pro Kilo­gramm für Strah­lungs­werte bei einem Abstand von fünf Milli­metern zum Körper habe das iPhone 12 hingegen einge­halten, schrieb die ANFR. Er gilt für Situa­tionen, in denen ein Telefon etwa in einer Jacke oder Tasche getragen wird.

In Deutsch­land sagte ein Spre­cher der Bundes­netz­agentur am Mitt­woch, dass das Verfahren in Frank­reich eine leitende Funk­tion für Europa insge­samt habe. "Wenn das Verfahren in Frank­reich ausrei­chend weit fort­geschritten ist, würde die Bundes­netz­agentur ein Verfahren für den deut­schen Markt prüfen", sagte er.

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