Browser-Wahl: Microsoft droht Klage aus Brüssel
Microsoft soll versucht haben, seine Marktmacht auf den Browsermarkt auszudehnen.
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Die EU-Kommission forciert nach einer
Meldung der Nachrichtenagentur Bloomberg rechtliche Schritte gegen
Microsoft, weil der Software-Konzern gegen eine zentrale Auflage in
einem früheren Verfahren verstoßen hat. Dabei geht es um die 2009
festgelegte Verpflichtung, den Nutzern des PC-Betriebssystems Windows
eine Auswahl von alternativen Web-Browsern anzubieten. Microsoft hat
das Versäumnis als einen technischen Fehler bezeichnet.
Windows 7 mit Service Pack 1 zeigte keine Browser-Auswahl an
Microsoft soll versucht haben, seine Marktmacht auf den Browsermarkt auszudehnen.
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Die mögliche Klage der EU-Kommission bezieht sich auf einen Vorfall, der mit dem geforderten Auswahl-Bildschirm für alternative Browser zusammenhängt. Microsoft wurde vorgeworfen, seine Marktstellung im Bereich der Desktop-Betriebssysteme auszunutzen, um auch den Markt für Web-Browser zu dominieren. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde Microsoft dazu 'verdonnert', seinen Nutzern einen Auswahl-Bildschirm
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anzuzeigen, auf dem alternative Browser als Standard-Browser auswählbar sind. Bei Bedarf soll ein Browser auch direkt installierbar sein.
Mit der Veröffentlichung des Service Pack 1 für Windows 7 wurde dieser Auswahl-Bildschirm nicht mehr angezeigt. Microsoft sagt, dies sei ein technischer Fehler gewesen. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia hat deswegen jedoch im Juli ein weiteres Kartellverfahren gegen Microsoft eingeleitet. Auslöser dafür war die Beschwerde von Konkurrenten. Microsoft hatte sich für diesen Fehler entschuldigt und angeboten, die zunächst bis 2014 gültige Auflage zur Wahlfreiheit zwischen unterschiedlichen Browsern um 15 Monate zu verlängern.
Microsoft droht trotz Eingeständnis eine Strafe
Das Fenster zur Browserauswahl.
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Jetzt werde eine schriftliche Feststellung des
Fehlverhaltens vorbereitet, meldete Bloomberg unter Berufung auf
Personen, die mit dem Stand des Verfahrens vertraut sind.
Danach droht Microsoft eine Strafe bis zu zehn Prozent eines
Jahresumsatzes. Aus der Wettbewerbsbehörde verlautete im Juli, dass
die EU auf einer Geldbuße bestehe, um ein Zeichen zu setzen.
Microsoft ist in früheren Kartellverfahren bereits zu Geldstrafen von 1,68 Milliarden Euro verurteilt worden. Zuletzt bestätigte das EU-Gericht in Luxemburg im Juni ein Bußgeld wegen zu hoher Lizenzgebühren für technische Informationen zum Betriebssystem Windows, reduzierte dieses aber auf 860 Millionen Euro.