Apple: Design-Beschwerden auch gegen Motorola Xoom
Einstweilige Verfügung gegen das Motorola Xoom?
Foto: Motorola
Apple hat nun auch in Deutschland die gerichtliche Keule gegen seine Mitbewerber geschwungen.
Wie bereits berichtet, hat das Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung
erlassen,
die Mitbewerber Samsung den weiteren Vertrieb seines neuen
Tablets Galaxy Tab 10.1 verbietet.
Das ist insbesondere deshalb schmerzhaft, weil der Verkauf just in dieser Woche richtig starten sollte
und eine große Elektronikkette eine Promotion-Aktion
mit diesem Tablet plante. Es sollte hier nur 469 Euro kosten. Doch Samsung ist nicht das einzige
Ziel von Apple. Wie nun bekannt wurde, geht Apple auch gegen das
Motorola Xoom und
den Billighersteller Jay-tech vor.
Einstweilige Verfügung gegen das Motorola Xoom?
Foto: Motorola
Das geht aus der Einstweiligen Verfügung hervor, die der Blog
Fosspatents veröffentlicht hat. Ob dieses
Dokument
echt ist. Der Macher des Blogs Florian Müller verbürgt sich jedoch in seinem Blog für die Echtheit,
kann die Quelle aber wegen des Informantenschutzes nicht offenlegen.
Motorola sind keine Verfügungs-Anträge bekannt
Wörtlich heißt es in diesem Dokument: "So hat die Antragstellerin [also Apple, Anm. der Redaktion] z. B. bereits ein Verfahren gegen Motorola eingeleitet in Bezug auf das Design des Xoom-Produkts [...], und zwar beim Landgericht Düsseldorf. Des Weiteren hat die Antragstellerin eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Düsseldorf gegen die Jay-tech GmbH erwirkt, welche ebenfalls das iPad kopiert hatte (Aktenzeichen 14c O64/11). Die einstweilige Verfügung wurde nach mündlicher Verhandlung in vollem Umfang aufrecht erhalten." Nicht bekannt ist, wie und ob das Landgericht über den Motorola-Antrag entschieden hat und um welches Jay-tech-Produkt es sich handelt.
Auf Nachfrage von teltarif.de teilte Motorola mit, von derartigen Anträgen sei nichts bekannt. Zudem verwies das Unternehmen darauf, dass das Xoom seit April bereits im Handel erhältlich ist, eine Verkaufsstopp somit auch wenig sinnvoll wäre, da bereits eine entsprechende Anzahl Geräte abgesetzt wurde.