Rundfunk-Klage

PCs mit Internet nicht zwingend gesondert gebührenpflichtig

Gericht gab Klägerin im Prozess gegen NDR Recht
Von ddp / Rita Deutschbein

Für gewerblich genutzte Computer mit Internet-Anschluss müssen nach einer Gerichtsentscheidung keine gesonderten Rundfunkgebühren entrichtet werden. In einem gerade veröffentlichten Beschluss gab das Verwaltungsgericht Braunschweig der Klage einer PC-Nutzerin aus dem Kreis Goslar gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) statt (Az 4 A 188/09).

Werbespruch der GEZ Bild: GEZ Die Klägerin, die seit 1991 Rundfunkgebühren für ihren Privathaushalt zahlt, nutzt den Computer mit Internet-Zugang für ihre Tätigkeit als Übersetzerin. Der NDR forderte die Frau zur Zahlung von Rundfunkgebühren auf und machte geltend, gewerblich genutzte PCs mit Internet seien gesondert anmelde- und gebührenpflichtig. Zweitgeräte seien nur dann von der Gebühr ausgenommen, wenn sie privat genutzt würden.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Gebühren seien nur für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten würden, heißt es in dem Beschluss. Dies treffe für den PC der Klägerin nicht zu. Internetfähige Computer seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt. Zudem sei eine solche Nutzung im gewerblichen Bereich unüblich. Darüber hinaus, so das Gericht, stelle der NDR derzeit im Internet gar keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung.

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