Regulierung

Online-Glücksspiele künftig erlaubt - Länder machen Weg frei

Ab Sommer 2021 soll ein neuer Glücks­spiel­staats­vertrag in Kraft treten - mit wesent­lichen Ände­rungen. Die Neure­gelungen sind alles andere als unum­stritten.
Von dpa /

Online-Glücksspiele sollen künftig reguliert werden Online-Glücksspiele sollen künftig reguliert werden
picture alliance/Axel Heimken/dpa
Glücks­spiele im Internet wie Online-Poker oder Online-Casinos sollen künftig in Deutsch­land erlaubt werden. Das sieht der neue Glücks­spiel­staats­vertrag vor, den die Minis­terprä­sidenten der Länder grund­sätz­lich beschlossen haben.

Das erfuhr die Deut­sche Presse-Agentur nach der Konfe­renz der Länder­chefs in Berlin aus Teil­nehmer­kreisen. Der Staats­vertrag muss noch von den einzelnen Landes­parla­menten rati­fiziert werden und soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

Vorge­sehen ist eine neue zentrale Glücks­spiel­behörde, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt hat. Das geht aus dem Vertrag hervor, welcher der Deut­schen Presse-Agentur vorliegt. Die neue Behörde soll Aufgaben der Glücks­spiel­aufsicht vor allem im Internet wahr­nehmen und zum 1. Juli 2021 errichtet werden.

Online-Glücks­spiel­markt boomt

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Voraus­gegangen waren lange Verhand­lungen unter Feder­führung der NRW-Staats­kanzlei. Eine Neure­gelung des deut­schen Glücks­spiel­marktes ist notwendig, weil es in den vergan­genen Jahren massive Verän­derungen gegeben hat mit einem Boom von bisher nicht regu­lierten Glücks­spielen im Internet. Derzeit hat als einziges Bundes­land Schleswig-Holstein Lizenzen für Online-Glücks­spiele vergeben.

Als Ziele des Staats­vertrages genannt werden gleich­rangig, das Entstehen von Glücks­spiel­sucht und Wett­sucht zu verhin­dern und die Voraus­setzungen für eine wirk­same Sucht­bekämp­fung zu schaffen - sowie durch ein "begrenztes, eine geeig­nete Alter­native zum nicht erlaubten Glücks­spiel darstel­lendes Glücks­spiel­angebot den natür­lichen Spiel­trieb" der Bevöl­kerung in geord­nete und über­wachte Bahnen zu lenken. Der Jugend- und Spiel­erschutz soll gewähr­leisten werden.

So sollen in einer Sperr­datei künftig Zocker mit Selbst- oder Fremd­sperre erfasst werden. Der Vertrag sieht außerdem Einschrän­kungen etwa bei der Werbung für Online-Glücks­spiel vor. So darf täglich zwischen 6 Uhr und 21 Uhr keine Werbung im Rund­funk und Internet für virtu­elle Auto­maten­spiele, Online-Poker und -Casi­nospiele erfolgen.

Für Spieler soll ein indi­vidu­elles monat­liches "anbie­terüber­grei­fendes" Einzah­lungs­limit fest­gelegt werden, das 1000 Euro im Monat nicht über­steigen darf.

Auch für Sport­wetten gibt es Regeln

So dürfen laut Vertrag während des laufenden Sport­ereig­nisses ausschließ­lich Wetten abge­schlossen werden, die Wetten auf das Endergebnis oder Wetten auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder einen ähnli­chen Bestand­teil eines Endergeb­nisses in Sport­arten sind, in denen regel­mäßig nur eine geringe Gesamt­anzahl dieser Ereig­nisse auftritt - insbe­sondere im Fußball, Hockey, Eisho­ckey oder Volley­ball.

Jürgen Häfner, Geschäfts­führer von Lotto Rhein­land-Pfalz, der feder­führenden Gesell­schaft im deut­schen Lotto- und Toto­block, begrüßte die Entschei­dung der Minis­terprä­sidenten. Dadurch könne im Online-Bereich der ille­gale Markt zurück­gedrängt werden. "Auf der Basis des neuen Glücks­spiel­staats­vertrages können wir unsere Produkt­palette weiter­entwi­ckeln, inno­vative Ideen verwirk­lichen und opti­mistisch in die Zukunft blicken." Dagegen hatte eine breite Allianz von Verbänden den Ländern dras­tische Defi­zite beim Spiel­erschutz vorge­worfen. Wirt­schaft­liche Inter­essen und Staats­einnahmen aus dem Glücks­spiel stellten nach­voll­zieh­bare Motive dar, dürften aber nicht auf Kosten von Einzel­schick­salen und des Gemein­wohls erfolgen, heißt es in einem Brief an die Länder­chefs.

Quali­tative Regu­lierung müsse konse­quent verfolgt werden

Der Vorstands­spre­cher des Verbands Deut­sche Auto­maten­wirt­schaft, Georg Stecker, sagte, für einen wirk­samen Spieler- und Jugend­schutz müssten die Länder nun von ihren Kompe­tenzen Gebrauch machen und bei der Umset­zung des Vertrags den einge­schla­genen Weg der quali­tativen Regu­lierung konse­quent weiter­verfolgen.

Mindest­abstände bei Spiel­hallen seien nun absurder denn je, da bisher ille­gale virtu­elle Auto­maten­spiele und Online-Casinos erlaubt würden. Daniel Henzgen, Mitglied der Geschäfts­leitung des Glücks­spiel­anbie­ters Löwen Enter­tain­ment, sagte, es sei gut, dass durch eine Öffnung des Marktes für Online-Glücks­spiel nun auch legale, in Deutsch­land Steuern zahlende Unter­nehmen an diesem Wachs­tums­markt teil­haben dürften. Konsu­menten würden aber durch Restrik­tionen gegän­gelt.

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