Häftlinge

Surfen im Knast: Internetzugang für Häftlinge erweitert

Von den rund 3580 Häft­lingen in Berliner Gefäng­nissen können derzeit schon etwa 790 einge­schränkt das Internet nutzen. Ein im vergan­genen Jahr gestar­tetes Pilot­pro­jekt wird stetig ausge­weitet.
Von dpa /

Das Haftraummediensystem in Berlin Das Haftraummediensystem in Berlin
picture alliance/dpa
In Berlin können inzwi­schen Häft­linge in drei Gefäng­nissen im Internet surfen. Nach dem Start eines entspre­chenden Pilot­pro­jekts Ende 2022 in der Justiz­voll­zugs­anstalt (JVA) für Frauen im Stadt­teil Lich­ten­berg folgte Anfang März die JVA Heide­ring, wie die Senats­jus­tiz­ver­wal­tung auf Anfrage mitteilte.

Anfang April sei das digi­tale Haft­raum­medi­ensystem dann auch im offenen Vollzug am Standort Robert-von-Ostertag-Straße gefolgt. Damit hätten derzeit etwa 790 Gefan­gene Zugang zu verschie­denen Inter­net­diensten. Insge­samt befinden sich derzeit etwa rund 3580 Menschen in den sieben Haft­anstalten Berlins. Das Haftraummediensystem in Berlin Das Haftraummediensystem in Berlin
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Digi­tali­sierter Vollzug: Berlin als erstes Bundes­land?

Berlin will als erstes Bundes­land seinen Vollzug digi­tali­sieren. Das Pilot­pro­jekt hat das Ziel, die Gefan­genen auf ein Leben außer­halb der Haft vorzu­bereiten. Ab Juni sollen davon auch die Insassen der JVA Moabit profi­tieren. Bis Ende Oktober sollen Häft­linge aller Gefäng­nisse das Angebot nutzen können. Damit solle die Eigen­stän­dig­keit und die Vernet­zung der Inhaf­tierten geför­dert werden, heißt es von der Justiz­ver­wal­tung.

Bislang konnten Gefan­gene und Siche­rungs­ver­wahrte fern­sehen, Radio hören und tele­fonieren. Mit dem neuen Angebot sollen sie Internet-Seiten von Medien und beruf­liche Bildungs­ange­bote nutzen dürfen. Das System ermög­licht etwa, digi­tale Anträge zu stellen, Online-Spiele zu nutzen und auf bestimmte Webseiten zuzu­greifen, wie den Verbund Öffent­licher Biblio­theken Berlins oder das Stadt­portal Berlin.

Verlin­kungen auf nicht-zuläs­sige Seiten sind den Angaben nach abge­schaltet - darunter fallen auch Social-Media-Platt­formen. Bestimmte Dienste sowie die Bereit­stel­lung der Geräte und deren Instand­hal­tung sind nach Angaben der Justiz­ver­wal­tung kostenlos. Kosten­pflichtig sind hingegen Ange­bote wie Video­tele­fonie.

Schon vor einigen Jahren waren zu hohe Telefon­gebühren im Gefängnis gekippt worden.

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