Rapidshare rechnet sich gute Chancen für neues Verfahren aus
Rapidshare sieht für sich gute Chancen
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Trotz einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof
(BGH) rechnet sich Rapidshare im Streit
um Urheberrechtsverletzungen
auf seiner Speicherplattform gute Chancen für das nächste Verfahren
aus. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf könne das Unternehmen
unter Beweis stellen, "dass Rapidshare bereits Vorreiter im Kampf
gegen Urheberrechtsverletzungen ist und alle zumutbaren Prüfpflichten
umsetzt", erklärte Firmenchefin Alexandra Zwingli im
schweizerischen Baar. Der BGH hatte gestern entschieden, dass
Filehoster unter bestimmten Voraussetzungen mitverantwortlich sind,
wenn Nutzer illegal Spiele von der Plattform herunterladen. Die
Richter verwiesen den Streit zurück an die Vorinstanz. Geklagt hatte
der Computerspiele-Hersteller Atari (Az.: I ZR 18/11).
Rapidshare sieht für sich gute Chancen
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Eine genaue Bewertung sei ohne schriftliche Urteilsbegründung noch
schwierig, erklärte Daniel Raimer, Anwalt von Rapidshare. "Wir sind
zwar ein wenig enttäuscht, dass der BGH uns in diesem Verfahren nicht
Recht zugesprochen hat, sind uns aber sicher, dass wir uns in einer
guten Ausgangslage für das Verfahren in Düsseldorf befinden." Das
Unternehmen könne "zusätzliche Befunde" sammeln, die die Bemühungen
im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen unterstreichen.
Rapidshare sieht technische Forderungen nicht Durchsetzbar
Einige Filtermethoden, die das Gericht erwähnt hatte, seien aber nicht zumutbar - das werde Rapidshare vor dem OLG Düsseldorf beweisen. Der BGH hatte geurteilt, dass Plattformanbieter nach Hinweisen auf Rechtsverletzungen überprüfen müssen, ob künftig entsprechende Dateien neu hochgeladen werden - etwa mit einem technischen Filter.
Auf Rapidshare können Nutzer Dateien hochladen, speichern und anderen über einen Link zur Verfügung stellen. Der Computerspiele-Hersteller Atari hatte den Betreiber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verklagt.