Urheberrechtsverletzungen

Rapidshare rechnet sich gute Chancen für neues Verfahren aus

BGH-Urteil sieht Filehoster in der Verantwortung bei illegalen Dateien
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Rapidshare sieht für sich gute Chancen Rapidshare sieht für sich gute Chancen
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Trotz einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) rechnet sich Rapidshare im Streit um Urheberrechtsverletzungen auf seiner Speicherplattform gute Chancen für das nächste Verfahren aus. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf könne das Unternehmen unter Beweis stellen, "dass Rapidshare bereits Vorreiter im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ist und alle zumutbaren Prüfpflichten umsetzt", erklärte Firmenchefin Alexandra Zwingli im schweizerischen Baar. Der BGH hatte gestern entschieden, dass Filehoster unter bestimmten Voraussetzungen mitverantwortlich sind, wenn Nutzer illegal Spiele von der Plattform herunterladen. Die Richter verwiesen den Streit zurück an die Vorinstanz. Geklagt hatte der Computerspiele-Hersteller Atari (Az.: I ZR 18/11).

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Eine genaue Bewertung sei ohne schriftliche Urteilsbegründung noch schwierig, erklärte Daniel Raimer, Anwalt von Rapidshare. "Wir sind zwar ein wenig enttäuscht, dass der BGH uns in diesem Verfahren nicht Recht zugesprochen hat, sind uns aber sicher, dass wir uns in einer guten Ausgangslage für das Verfahren in Düsseldorf befinden." Das Unternehmen könne "zusätzliche Befunde" sammeln, die die Bemühungen im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen unterstreichen.

Rapidshare sieht technische Forderungen nicht Durchsetzbar

Einige Filtermethoden, die das Gericht erwähnt hatte, seien aber nicht zumutbar - das werde Rapidshare vor dem OLG Düsseldorf beweisen. Der BGH hatte geurteilt, dass Plattformanbieter nach Hinweisen auf Rechtsverletzungen überprüfen müssen, ob künftig entsprechende Dateien neu hochgeladen werden - etwa mit einem technischen Filter.

Auf Rapidshare können Nutzer Dateien hochladen, speichern und anderen über einen Link zur Verfügung stellen. Der Computerspiele-Hersteller Atari hatte den Betreiber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verklagt.