Ab heute gelten die geänderten Bestimmungen zum Roaming in der EU
sowie zur Netzneutralität.
Die Verordnung mit dem sperrigen Titel "Verordnung (EU) 2015/2120
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015
über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der
Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei
elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung
(EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der
Union" sieht vor, dass ein erster Schritt in Richtung Abschaffung
der Roaming-Gebühren in der EU getan wird.
Mobilfunkkunden, die sich mit ihrem Anschluss im Roaming in der EU
befinden, bezahlen ab sofort andere Preise als bisher.
Im Kern besagt die Verordnung, dass es keine Preisobergrenzen
mehr für das Roaming gibt, sondern dass im EU-Ausland der Inlandspreis
für die Nutzer anfällt, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine
spezielle Roaming-Option gebucht.
Providern ist es jedoch erlaubt, in der ersten Phase der Umsetzung
der neuen Verordnung regulierte Preisaufschläge auf die Inlandspreise
zu berechnen. Zum 15. Juni 2017 sollen jedoch auch diese Aufschläge
wegfallen.
Viele Provider haben sich entschieden, ihren Kunden die Nutzung
der gebuchten Flatrates oder Pakete auch im Ausland zu ermöglichen.
Andere erheben während des Verbrauchs der Inklusivminuten bzw. bei Anwendung
der Flatrate lediglich den Aufpreis für abgehende Gespräche oder SMS.
Details zu den neuen Konditionen finden Sie in unserem untenstehenden,
ausführlichen Übersichtsartikel.
Aktuell
Das müssen Sie jetzt zur Umstellung des EU-Roaming wissen
Ab morgen gelten die neuen Roaming-Konditionen innerhalb der EU. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um Kosten, neue Tarife und Unterschiede zwischen den Anbietern.
Nachdem sich Ende vergangenen Jahres die Pläne zur Neuregulierung der Roaming-Konditionen innerhalb der EU abgezeichnet haben, gilt die neue Regelung nun ab morgen. Wir gehen auf die wichtigsten Punkte zum EU-Roaming und die Kosten bei den Anbietern ein.
Die Roaming-Aufschläge und Höchstgrenzen im Überblick
Wir beantworten die häufigsten Fragen zum neuen EU-Roaming Bild: teltarif-Montage/lekavas, zentilia - Fotolia.com
Ab dem 30. April müssen die Mobilfunkanbieter einen EU-regulierten Tarif anbieten, in dem auf die deutschen Inlandspreise Aufschläge erhoben werden dürfen. Konkret können die Anbieter bis zu 5 Cent in der Minute bei ausgehenden Gesprächen, 5 Cent pro übertragenem Megabyte bei der mobilen Internet-Nutzung und für SMS 2 Cent netto als Aufschlage verlangen. Für eingehende Telefonate sind maximal 1,14 Cent netto pro Minute vorgesehen. Die Summe aus Inlandspreis und Roaming-Aufschlag darf dabei die Obergrenzen von 19 Cent pro Minute, 6 Cent pro SMS und 20 Cent pro MB netto nicht überschreiten. Meist kommen die Anbieter dieser Pflicht in Form einer Auslandskondition fürs EU-Roaming nach, die in vielen Fällen bereits automatisch voreingestellt wird.
Nutzer sollten sich allerdings vor dem Auslandsaufenthalt kundig machen, ob dies tatsächlich der Fall ist. Die aktuell gebuchte Option wird dem Nutzer meist im Kundenbereich auf der Anbieter-Webseite oder direkt in der entsprechenden App des Mobilfunkers angezeigt. Etwas weiter unten gehen wir auch noch auf die Alternativen ein, die je nach Nutzungsverhalten für Anwender günstiger sein können. Zudem klären darüber auf, welche Tarife und Optionen die Anbieter im Einzelnen offerieren.
Müssen Anbieter bei den Optionen die neuen EU-Vorgaben einhalten?
Die Mobilfunkanbieter können abseits der EU-regulierten Option weitere Pakete fürs Ausland schnüren, wobei sie sich an keine Obergrenzen halten müssen. Hierdurch entsteht natürlich ein Flickenteppich, der für den Verbraucher nicht so einfach zu überblicken ist. Daher ergibt es Sinn, sich vor der Abreise zu informieren, welche Alternative für das eigene Nutzungsverhalten am günstigsten ist.
Wann lohnt sich die Buchung einer Option?
Diese Frage lässt sich nur individuell beantworten, allerdings können Nutzer ihren ungefähren Verbrauch von MB, Minuten und SMS im EU-Ausland aus einem durchschnittlichen Monat zu Grunde legen. Fallen bei dem EU-regulierten Tarif Ihres Anbieters höhere Kosten an als bei der alternativ verfügbaren Option, empfiehlt es sich, die günstigere Alternative zu buchen.
Welche Kosten fallen bei den einzelnen Anbietern an?
Ob sich die Inlandflats bei den Anbietern auch im Ausland weiternutzen lassen, beschreiben wir im nächsten Absatz.
Kann ich meine Flat ins EU-Ausland mitnehmen?
Bei einigen Anbietern können Nutzer ihre Inlands-Flatrates für Telefonie, SMS und Internet mitnehmen. Häufig gibt es hier allerdings vom Mobilfunkanbieter bestimmte Obergrenzen, welche die vollständige Nutzung der Flat im EU-Ausland einschränken. So ist etwa das Datenvolumen bei der EU-Roaming-Flat von o2 auf 1 GB pro Monat begrenzt. Zudem beinhaltet das o2-Angebot nicht den SMS-Versand, während es für Telefonate innerhalb des Reiselandes und nach Deutschland keine Begrenzung gibt.
Vodafone limitiert Telefonate und den SMS-Versand auf je 500 Minuten und Kurznachrichten pro Tag - ein Wert, den wohl kaum ein Kunde auch nur annähernd erreicht. Überschreitet man das Limit, so fallen allerdings mit 20 Cent pro Minute und SMS vergleichsweise hohe Kosten an.
Bei der Deutschen Telekom ist die für das EU-Roaming gedachte All-inclusive-Option auf je 1000 Gesprächsminuten und SMS begrenzt. Allerdings fallen bei Überschreiten keine Extra-Kosten an. Stattdessen behält sich der Netzbetreiber nach einer Ermahnung im Wiederholungsfall eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses vor.
Anders als o2 gibt es bei Vodafone und Telekom aber keine Begrenzungen bei der mobilen Internet-Nutzung. Das gesamte im Tarif verankerte Highspeed-Daten kann nicht nur in Deutschland, sondern auch in allen EU-Staaten genutzt werden. Auch die Möglichkeit, nach dem Verbrauch der Inklusivleistung neues ungedrosseltes Volumen nach zu buchen, besteht EU-weit genauso wie bei der Internet-Nutzung im Heimatnetz.