Datensammler

Prozess um Nutzerdaten bei Samsung-Smart-TVs

Heute beginnt vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess um Nutzerdaten bei Samsung-Smart-TVs. Verbraucherschützer hatten gegen den Elektronikhersteller geklagt.
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Samsungs Smart-TVs sammeln Nutzerdaten. Verbraucherschützer haben dagegen geklagt. Samsungs Smart-TVs sammeln Nutzerdaten. Verbraucherschützer haben dagegen geklagt.
Bild: dpa
Unter welchen Voraussetzungen darf ein internetfähiger Fernseher Nutzerdaten an seinen Hersteller senden? Um diese Datenschutzfrage geht es ab heute vor dem Landgericht Frankfurt. Wie berichtet hat die Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen den Elektronikhersteller Samsung verklagt, weil seine Smart-TV-Geräte schon Daten ohne Einwilligung des Kunden an Firmenserver schicken, sobald sie mit dem Internet verbunden sind. Mit einem Urteil wird zum Prozessauftakt nicht gerechnet.

Der koreanische Elektronikkonzern hat im Vorfeld bestritten, dass sensible Daten übertragen würden. Es gehe lediglich darum, die Datenschutzrichtlinie und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweiligen Landessprache an den Kunden zu versenden. Dafür sei die Verbindung mit dem Samsung-Server und damit eine Übermittlung der IP-Adresse erforderlich. Der Kunde werde dann nach seiner Einwilligung für weitere Datendienste gefragt, die er natürlich auch ablehnen könne. Die Verbraucherschützer kritisieren zudem Umfang und Komplexität der Samsung-Geschäftsbedingungen.

Datensammler lauern überall

Samsungs Smart-TVs sammeln Nutzerdaten. Verbraucherschützer haben dagegen geklagt. Samsungs Smart-TVs sammeln Nutzerdaten. Verbraucherschützer haben dagegen geklagt.
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Allerdings sammeln auch die Smart-TVs anderer Hersteller fleißig Nutzerdaten. Geräte mit einer HbbTV-Funktion versorgen den jeweiligen TV-Sender mit Daten darüber, wie dieser die jeweiligen Fernsehprogramme nutzt. Auch die App-Store-Betreiber der auf den Smart-TVs angebotenen Apps sammeln Daten, etwa wann und wie oft welche App geöffnet wird. Problematisch sind aus Sicht von Datenschützern auch die in Smart-TVs integrierten Programmführer mit Personalisierungsdiensten. Diese liefern auf der Grundlage ausgewählter TV-Sendungen, aufgenommener Programme oder gestarteter TV-Apps dem jeweiligen Nutzer entsprechende Programmempfehlungen und Werbeeinblendungen. Anhand der eindeutigen Gerätekennung können mit diesen Daten Nutzerprofile erstellt werden, aus denen sich Aussagen über Interessen, das Alter, politische oder religiöse Ansichten oder gar den Gesundheitszustand des jeweiligen Kunden ableiten lassen.

Mit der zunehmenden Digitalisierung nimmt dieser Trend weiter zu - man denke nur an die ganzen Wearables wie Smartwatches oder Fitnesstracker, die eigens dafür entworfen wurden, Daten über ihre jeweiligen Nutzer sammeln. Noch fehlt es vor allem aus der Sicht von Verbraucher- und Datenschützern am Bewusstsein darüber, wie viele zum teil sehr persönlichen Daten jeder im Alltag weiter gibt.

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