Keine Altersfreigabe bei Online-Spielen
Bei Online- und Videospielen sollten die Eltern auf die Altersfreigabe achten
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Welches Videospiel für ihre Kinder ein gutes
Weihnachtsgeschenk ist, können Eltern an der Altersfreigabe erkennen.
Das gilt allerdings nur für Spiele auf
DVD, Blu-ray oder anderen
Datenträgern, warnt der Bundesverband Interaktive
Unterhaltungssoftware (BIU).
Bei Online-Spielen, die es im Browser, in
sozialen Netzwerken oder als Download bei Portalen wie Steam gibt,
fehlt eine solche Orientierungshilfe meistens. Hier können Eltern
stattdessen Filtersoftware wie das kostenlose
JusProg
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einsetzen.
Altersfreigabe ernst nehmen
Bei Online- und Videospielen sollten die Eltern auf die Altersfreigabe achten
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Für Spiele auf Datenträgern gibt es dagegen eine gesetzliche
Kennzeichnungspflicht. Das bedeutet, dass das
USK-Siegel gut sichtbar
auf der Verpackung angebracht sein muss. Fehlt die Altersfreigabe,
sollten Eltern misstrauisch werden. Auf keinen Fall in Kinderhände
gehören Spiele, die ab 18 freigegeben sind - Titel ab 16 können nach
Angaben der USK aber ebenfalls "kampfbetonte und gewalttätige
Inhalte" haben. Eltern sollten daher auch Altersfreigaben unter der
18 ernst nehmen.
Zusätzlichen Schutz vor gewalttätigen oder anderweitig unpassenden Inhalten bietet die eingebaute Kindersicherung moderner Konsolen: Damit können Eltern einstellen, dass sich Titel für bestimmte Altersgruppen auf dem Gerät gar nicht erst starten lassen. Hundertprozentig sicher können Eltern jedoch weder damit noch mit guter Filtersoftware sein, warnen die Experten. Am besten sollten sie den Spielekonsum der Kinder zusätzlich aktiv begleiten, zum Beispiel durch gemeinsames Zocken.