Themenspezial: Verbraucher & Service Legal oder illegal

Filme und Serien für lau: Wann Streaming erlaubt ist

Nicht alles, was es online kostenlos gibt, ist auch legal. Streams aktu­eller Filme und Serien können dazu­gehören - und dann doch teuer werden. Darauf sollte man vor dem Abruf achten.
Von dpa /

Illegale Streaming-Plattformen lieber meiden Illegale Streaming-Plattformen lieber meiden
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Den neuesten Holly­wood­streifen im Stream auf dem Laptop statt im Kino gucken - und das auch noch ohne etwas zu bezahlen? Klingt gut. Aller­dings oft zu gut. Denn kosten­loses Strea­ming ist nicht immer legal, infor­miert die Stif­tung Waren­test.

Klar ist: Urhe­ber­recht­lich geschützte Filme aus dem Netz herun­ter­zuladen, ist illegal. Hier muss mit einer Abmah­nung gerechnet werden. Beim Strea­ming sah das lange anders aus. Denn hier werden die Dateien nicht dauer­haft auf dem heimi­schen Rechner gespei­chert, sondern nur über den Browser oder eine App abge­rufen.

Doch 2017 entschied der Euro­päi­sche Gerichtshof (EuGH), dass auch Strea­ming das Urhe­ber­recht eines anderen verletzen und damit illegal sein kann (Az.: C-527/15). Aller­dings nur dann, wenn der Nutzer auch hätte erkennen können, dass er beim Streamen auf eine ille­gale Quelle zugreift.

Auf Angebot der Seite achten

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Doch wann ist das eigent­lich der Fall? Laut Stif­tung Waren­test gibt das Urteil einen wich­tigen Anhalts­punkt: "Streamen Nutzer kostenlos Filme oder Musik, die sonst nur kosten­pflichtig ange­boten werden - etwa über Pay-TV-Sender wie Sky -, müssen sie damit rechnen, dass es sich um eine ille­gale Quelle handelt." Dies gelte auch für aktu­elle Live-Streams von Sport­events wie etwa Spielen der Fußball-Bundes­liga.

Zudem lassen sich ille­gale Strea­ming-Portale Stif­tung Waren­test zufolge auch am Angebot erkennen. Verbrau­cher sollten etwa dann hell­hörig werden, wenn aktu­elle Kino­filme kostenlos im Netz ange­boten würden. Erst recht, wenn sich erkennen lässt, dass die Filme von der Lein­wand abge­filmt wurden. Sonst droht eine Abmah­nung.

Fehlendes Impressum als Hinweis

Auch ein Hinweis darauf, dass das Strea­ming illegal sein könnte und man es besser sein lässt: Der Anbieter hat seinen Sitz im Ausland, auf der Website fehlt das Impressum und es gibt weder Kunden­ser­vice noch Kontakt­mög­lich­keiten.

Die gute Nach­richt: Bei Platt­formen wie YouTube dürfen Nutzer davon ausgehen, dass es sich um legal einge­stellte Inhalte handelt. Hier können Filme, Serien und Videos auch kostenlos legal gesehen werden.

Filme und Serien zu schauen geht auch kostenlos und legal im Internet: Wem Netflix und Amazon Prime Video zu teuer sind, für den haben wir eine ganze Reihe an Empfeh­lungen - hier gibts Filme, Serien und Dokus gratis.

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