Test

Ostrom-App im Test: Energie zum Selbstkostenpreis

Strom und Gas wurden in diesem Jahr richtig teuer und ein Ende der Preis­spi­rale ist nicht absehbar. Zumin­dest eine Ersparnis verspricht die App "Ostrom". Dort gibt es Energie zum Selbst­kos­ten­preis ohne Aufschläge. Was taugt das Angebot?
Von Björn König

So mancher Strom­kunde bekam in den vergan­genen Wochen unan­genehme Post von seinem Ener­gie­ver­sorger und mutmaß­lich ebenso einen gehö­rigen Schock. Monat­liche Abschläge schießen erheb­lich in die Höhe und auch beim Gas verdop­pelten oder sogar verdrei­fachten sich Rech­nungs­beträge der Energie-Liefe­ranten. Discounter wie "Stromio" machten gleich die Türen dicht und schickten ihre Kunden zurück in die noch teurere Grund­ver­sor­gung der Netz­betreiber. Und da wollen verständ­licher­weise viele Kunden möglichst zügig wieder raus. Doch wohin? Eine Option bietet even­tuell "Ostrom" aus Berlin. Das Unter­nehmen ist mit einer App am Start, welche Strom zum Selbst­kos­ten­preis verspricht. Wir haben uns das Angebot näher ange­schaut.

Einfache Anmel­dung

Bild: Ostrom Ostrom bietet einen günstigen Stromtarif per App
Bild: Ostrom
Die Anmel­dung bei Ostrom erfolgt einfach per App. Dafür benö­tigt man neben der Adresse seine Strom­zäh­ler­nummer, die Vertrags­nummer beim bishe­rigen Anbieter sowie den erwar­teten Monats­ver­brauch. Danach wird in der App sofort der voraus­sicht­liche Monats­abschlag inklu­sive Grund­gebühr und prognos­tizierter Verbrauchs­ent­gelte ange­zeigt. Sollte der Verbrauch während der Vertrags­lauf­zeit höher oder nied­riger ausfallen, ist die Anpas­sung des Abschlags eben­falls jeder­zeit in der App möglich.

Auch bei der Kommu­nika­tion setzt Ostrom vor allem auf den In-App-Chat und verspricht Kunden sehr kurze Reak­tions­zeiten, womit man sich eben­falls vom Wett­bewerb abheben will. Darüber hinaus gibt es einen Verbrauchstra­cker und die indi­vidu­ellen Einspa­rungen beim CO2-Verbrauch werden vermerkt. Ebenso kommen die Rech­nungen nicht auf Papier oder E-Mail, sondern sind in der App hinter­legt. Der In-App-Kunden­ser­vice steht sofort nach Einlei­tung des Wech­sel­vor­gangs zur Verfü­gung.

Trans­parentes Preis­modell

Beson­ders inter­essant ist bei Ostrom aller­dings vor allem das Preis­modell. Die Berliner verspre­chen nämlich nicht am Arbeits­preis, sondern nur an der Grund­gebühr zu verdienen. Und auch hier will man sich beim Thema Verwal­tung und Kosten auf das Nötigste beschränken. Alle Prozesse wurden bei Ostrom so weit digi­tali­siert, dass man gegen­über dem Grund­ver­sorger deut­lich spart. In unserem Test funk­tio­nierte das aller­dings nicht: Ostrom lag über dem Tarif der örtli­chen Stadt­werke.

Das hatte aller­dings eine andere Ursache: Der Grund­ver­sorger bot sowohl einen Bestands- als auch Neukun­den­tarif an. Nur Letz­terer war auch buchbar und entspre­chend deut­lich teurer. Im Vergleich zum Bestands­kun­den­tarif hingegen schwä­chelte Ostrom. Ob die Aufsplit­tung der Grund­ver­sor­ger­tarife in Neu- und Bestands­kunden über­haupt recht­mäßig ist, bleibt momentan ohnehin Gegen­stand zahl­rei­cher Abmah­nungen und Gerichts­ver­fahren, welche auch mit Unter­stüt­zung von Verbrau­cher­schützen geführt werden.

Lohnt der Anbie­ter­wechsel?

Die massiv stei­genden Strom­preise sind für viele Haus­halte Anreiz, möglichst zügig den Strom­anbieter zu wech­seln. Ostrom ist sicher einen Blick wert, dennoch will der Wechsel gut über­legt sein. Ein Bestands­kun­den­tarif kann bei den aktu­ellen Markt­ver­hält­nissen sogar güns­tiger sein als ein Strom­anbie­ter­wechsel. Es macht in jedem Fall Sinn, sowohl die monat­liche Grund­gebühr als auch den Arbeits­preis beim Anbie­ter­wechsel genau mit dem aktuell vorhan­denen Tarif zu verglei­chen.

Wichtig ist außerdem zu wissen: Ostrom verzichtet auf lange Vertrags­lauf­zeiten und Preis­garan­tien. Während derar­tige Vertrags­lauf­zeiten bei Mobil­funk und Fest­netz eher als Ärgernis gelten, haben sie bei Strom­ver­trägen sogar Vorteile, denn der Anbieter kann auch bei stei­genden Preisen am Ener­gie­markt nicht einfach nach Gutdünken die Preise erhöhen, sondern muss sich im Rahmen der Mindest­ver­trags­lauf­zeit an bereits verein­barte Preis­garan­tien halten.

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