Tagesschau

Tagesschau-App: ARD erleidet Niederlage vor Gericht

Tagesschau-App ist aber nicht generell verboten
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Die Tagesschau-App stand vor Gericht. Die Tagesschau-App stand vor Gericht.
Bild: dpa
Im Rechtsstreit um die Tagesschau-App hat das Landgericht Köln den klagenden Zeitungsverlagen Recht gegeben. Das Gericht verbot der ARD, die Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 weiter zu verbreiten. Das Urteil bezieht sich jedoch nur auf die App dieses einen Tages, wie das Gericht am Donnerstag in seinem Urteil klarstellte. Aktuell ist im Google Play Store die Version vom 15. Dezember 2011.

Gericht: Kein generelles Verbot der Tagesschau-App

Das Gericht folgte bei seiner Entscheidung der Argumentation der Verlage, wonach die Tagesschau-App presseähnlich ist. Dies sei nach dem Rundfunkstaatsvertrag unzulässig. Die App sei "als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften geeignet (...) - mit einer Informationsdichte, die an diejenige herkömmlicher Presseerzeugnisse heranreicht". Daran änderten auch die Verknüpfungen mit Hörfunk- oder Fernsehbeiträgen nichts. Zugleich seien die Angebote der App "nicht hinreichend sendungsbezogen". Ein generelles Verbot der App lehnte das Gericht jedoch ab.

Erste Stimmen zum Urteil

Die Tagesschau-App stand vor Gericht. Die Tagesschau-App stand vor Gericht.
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Die ARD-Vorsitzende Monika Piel kommentiert das Urteil so: "Das Urteil hat wie erwartet keine grundsätzliche Klärung in der Frage der Presseähnlichkeit gebracht. (...) Ich sehe mich in meiner Einschätzung bestätigt, dass diese Auseinandersetzung im Grunde nur medienpolitisch und nicht juristisch zu lösen ist. Wir sind daher weiterhin gesprächsbereit und setzen auf einen baldigen Austausch mit der Verlegerseite."

Nach Angaben von Lutz Marmor, Intendant des NDR, sei das aktuelle Angebot der Tagesschau-App "nur sehr mittelbar betroffen". Dennoch werde das Urteil geprüft und die Konsequenzen daraus gezogen. Eine mögliche Berufung werde schon "aus Gründen der Fristwahrung" in Betracht gezogen.

"Wir freuen uns, dass das Kölner Landgericht die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgefordert hat, sich zukünftig an den Rundfunkstaatsvertrag zu halten", kommentiert der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, das Urteil. Zwar dürfe die ARD selbstverständlich eine Tagesschau-App anbieten, "eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet darf es aber nicht geben".

Streit um die Tagesschau-App

Seit den ersten Ankündigungen im Jahr 2009 ist die kostenlose Tagesschau-App äußerst umstritten. Bekannte Presseverlage befürchten ein mit Rundfunk-Gebühren subventioniertes Konkurrenzangebot. Dagegen argumentiert die ARD, ein Auftritt im Internet (und auf Smartphones) sei für die Zukunft erheblich. Für die ARD hat die Tagesschau-App deswegen eine grundsätzliche Bedeutung. Wird ihr die Bereitstellung der App generell untersagt, müsste wohl die gesamte Internet-Strategie des öffentlich-rechtlichen Senders auf den Prüfstand.

Einige Politiker möchten, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht nur Hörfunk und Fernsehen produziert: "Wir werden im Länderkreis eine Initiative ergreifen, mit der die Telemedienangebote von ARD und ZDF neben Hörfunk und Fernsehen gestärkt werden", erklärte Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin in Nordrhein-Westfalen, auf einer medienpolitischen Grundsatzrede auf dem Medienforum.NRW im Juni 2012.

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