Schadensersatz für Telekom-Aktionäre: Urteil Anfang 2021
Der damalige Telekom Chef Ron Sommer brachte das Unternehmen an die Börse. Eine Aktie kostete 14,57 Euro (28,50 DM)
Foto: Picture Alliance / dpa
Zwei Jahrzehnte nach dem dritten Börsengang der Deutschen Telekom zeichnet sich im Anlegerschutzprozess (Az. XI ZB 24/16) eine abschließende Entscheidung ab.
Der zuständige Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) will im Dezember über die eingelegten Rechtsbeschwerden beraten, wie heute in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Entscheidung soll dann Anfang 2021 den Parteien zugestellt und öffentlich mitgeteilt werden - sofern der Zeitplan nicht durch die Corona-Pandemie ins Wanken gerät.
16 000 klagende Kleinaktionäre
Der damalige Telekom Chef Ron Sommer brachte das Unternehmen an die Börse. Eine Aktie kostete 14,57 Euro (28,50 DM)
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Hinter dem Musterverfahren stehen mehr als 16 000 klagende Kleinaktionäre, die Schadensersatz für ihre erlittenen Kursverluste in Höhe von rund 80 Millionen Euro verlangen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte Ende 2016 anhand einer Musterklage grundsätzlich entschieden, dass die Telekom für schwerwiegende Fehler im Verkaufsprospekt zu dem Börsengang im Jahr 2000 verantwortlich ist.
Allerdings lasse sich nur im Einzelfall klären, ob die jeweiligen Anleger den Prospekt als Grundlage für ihre Kaufentscheidung benutzt haben.
Rechtsbeschwerde eingelegt
Gegen dieses Urteil hatten sowohl der Klägeranwalt als auch die Telekom Rechtsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. 2014 hatte der Bundesgerichtshof bereits in einem ersten Teilverfahren geurteilt, dass der Prospekt einen schwerwiegenden Fehler enthalten hat.
So habe die Telekom nicht darauf hingewiesen, dass die Telekom ihre damaligen Sprint-Aktien nicht wirklich verkauft, sondern "im Wege der Sacheinlage auf ihre 100-prozentige Konzerntochter, die NAB Nordamerika-Beteiligungs-Holding GmbH (NAB), übertragen" hatte, die Fachleute sprechen von einer "Umhängung". Das hätten selbst bilanzkundige Anleger so nicht erkennen können. Dadurch sei das Kursrisiko der Sprint-Aktien geblieben. Es gab dann eine Sonderabschreibung von 6,6 Milliarden Euro, wovon der Prospekt nichts verriet - und daraus folgten sinkende Kurse.
Von 14,57 Euro auf 103 Euro und hinunter auf 8 Euro
Die Telekom-Aktie wurde 1996 zu 14,57 Euro ausgegeben, im zweiten Börsengang waren es 39,50 Euro. Die Aktie kletterte dann im März 2000 auf 103 Euro. Im Juni 2000 kostete die Telekom-Aktie im dritten Börsengang 66,50 Euro das Stück. Hohe UMTS-Lizenzkosten und ein viel zu hoher Preis beim Kauf des USA-Mobilfunkanbieter Voicestream (daraus wurde später T-Mobile USA) drückten den Kurs auf zeitweise 8,16 Euro, der damalige Telekom Chef Ron Sommer trat zurück. Inzwischen hat sich die Aktie wieder erholt, und pendelt seit einiger Zeit zwischen 13 und 16 Euro, der aktuelle Tageskurs lag heute bei 13,08 Euro (um 16:06 Uhr)