Verurteilung

Telekom-Spitzelaffäre: Berliner Geschäftsmann wird zu elf Monaten verurteilt

In der Telekom-Spitzelaffäre hat das Landgericht Bonn einen Geschäfts­mann ver­urteilt. Der Mann hatte ein­geräumt, 2005 und 2006 illegal aus­spionierte Tele­fon­daten von Journalisten und Auf­sichts­räte ausgewertet zu haben. Mehr Informationen haben wir Ihnen in dieser News zusammengefasst.
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

Landgericht Bonn verurteilt Geschäftsmann in der Telekom-Spitzelaffäre uz elf Monaten Haft Landgericht Bonn verurteilt Geschäftsmann in der Telekom-Spitzelaffäre zu elf Monaten Haft
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Im wohl letzten Verfahren der Telekom-Spitzelaffäre ist ein Berliner Geschäftsmann heute in Bonn zu elf Monaten Bewährungs­strafe verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn der Beihilfe zum Verstoß gegen das Fernmelde­gesetz sowie zum Verstoß gegen das Daten­schutz­gesetz für schuldig. Der Mann hatte eingeräumt, mit seiner Firma im Auftrag des früheren Telekom-Sicher­heits­chefs 2005 und 2006 illegal ausspionierte Telefon­daten von Journalisten und Aufsichts­räte ausgewertet zu haben. Für seine Tätigkeit sollen dem Geschäftsmann von dem bereits verurteilten früheren Sicher­heits­chef der Telekom, der ihm den Auftrag erteilte, rund 700 000 Euro bezahlt worden sein. Im Prozess bereute der Geschäftsmann sein Verhalten. Am Anfang habe er geglaubt, der Telekom zu helfen, geheimen Informanten auf die Spur zu kommen. Dann aber sei die Sache gekippt. Das Verfahren gegen den Geschäftsmann war vom mittler­weile ab­geschlos­senen Haupt­verfahren abgetrennt worden.

Langjähriger Prozess

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Die Telekom hatte vor knapp neun Jahren Journalisten und Auf­sichts­rats­mit­glieder aus­ge­späht, um heraus­zu­finden, wie ver­trauliche Unter­nehmens­daten an die Öffentlich­keit gelangten. Betroffen waren insgesamt 40 bis 60 Personen.

Die Ermittlungs­ver­fahren gegen den früheren Telekom-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke und den Ex-Aufsichts­rats­chef Klaus Zumwinkel waren vor Prozess­beginn eingestellt worden, weil es laut Staats­anwalt­schaft gegen sie keinen Tatverdacht gab.

Der Sicher­heits­chef war als Haupt­an­geklagter bereits im November 2010 vom Landgericht Bonn wegen Verletzung des Fern­melde­geheimnisses, Untreue und Betrugs zu dreieinhalb Jahren Haft ver­urteilt worden. Der Bundes­gerichts­hof hatte das Urteil im Dezember 2012 bestätigt.

Lesen Sie in unserer News, wie der Überwachungsskandal bei der Telekom angefangen hat.

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