Telekom-Spitzelaffäre: Berliner Geschäftsmann wird zu elf Monaten verurteilt
Landgericht Bonn verurteilt Geschäftsmann in der Telekom-Spitzelaffäre zu elf Monaten Haft
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Im wohl letzten Verfahren der Telekom-Spitzelaffäre
ist ein Berliner Geschäftsmann heute in Bonn zu elf Monaten
Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn der
Beihilfe zum Verstoß gegen das Fernmeldegesetz sowie zum Verstoß
gegen das Datenschutzgesetz für schuldig. Der Mann hatte eingeräumt,
mit seiner Firma im Auftrag des früheren Telekom-Sicherheitschefs
2005 und 2006 illegal ausspionierte Telefondaten von Journalisten und
Aufsichtsräte ausgewertet zu haben. Für seine Tätigkeit sollen dem Geschäftsmann
von dem bereits verurteilten früheren Sicherheitschef der Telekom, der ihm den Auftrag
erteilte, rund 700 000 Euro bezahlt worden sein.
Im Prozess bereute der Geschäftsmann sein Verhalten. Am Anfang habe
er geglaubt, der Telekom zu helfen, geheimen Informanten auf die Spur
zu kommen. Dann aber sei die Sache gekippt.
Das Verfahren
gegen den Geschäftsmann war vom mittlerweile
abgeschlossenen Hauptverfahren abgetrennt worden.
Langjähriger Prozess
Landgericht Bonn verurteilt Geschäftsmann in der Telekom-Spitzelaffäre zu elf Monaten Haft
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Die Telekom hatte vor knapp neun Jahren Journalisten und Aufsichtsratsmitglieder
ausgespäht, um herauszufinden, wie vertrauliche Unternehmensdaten an die Öffentlichkeit gelangten. Betroffen waren insgesamt 40 bis 60 Personen.
Die Ermittlungsverfahren gegen den früheren Telekom-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke und den Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel waren vor Prozessbeginn eingestellt worden, weil es laut Staatsanwaltschaft gegen sie keinen Tatverdacht gab.
Der Sicherheitschef war als Hauptangeklagter bereits im November 2010 vom Landgericht Bonn wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, Untreue und Betrugs zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im Dezember 2012 bestätigt.
Lesen Sie in unserer News, wie der Überwachungsskandal bei der Telekom angefangen hat.