Angeklagter in Telekom-Spitzelaffäre muss sich vor Gericht verantworten
In der Telekom-Spitzelaffäre steht ein Geschäftsmann wieder vor Gericht
Bild: dpa
In der Telekom-Spitzelaffäre steht nach dem bereits
abgeschlossenen Hauptverfahren noch einmal ein Angeklagter vor
Gericht. Das Verfahren gegen den Geschäftsmann war vom Hauptverfahren
abgetrennt und im Mai 2013 vorübergehend eingestellt worden, weil er zunächst für
verhandlungsunfähig befunden worden war. Vor dem Bonner Landgericht
begann heute der Prozess gegen ihn wegen Verletzung des
Fernmeldegeheimnisses. Der Angeklagte räumte ein, mit seiner Berliner
Firma illegal ausspionierte Telefondaten von Aufsichtsratsmitgliedern
und Journalisten ausgewertet zu haben.
Die Telekom hatte Journalisten und Aufsichtsräte ausgespäht
In der Telekom-Spitzelaffäre steht ein Geschäftsmann wieder vor Gericht
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Für seine Tätigkeit sollen dem Geschäftsmann von dem bereits
verurteilten früheren Sicherheitschef der Telekom, der ihm den
Auftrag erteilte, rund 700 000 Euro bezahlt worden sein. Der
Sicherheitschef war als Hauptangeklagter im November 2010 vom
Landgericht Bonn wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, Untreue
und Betrugs zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der
Bundesgerichtshof hatte das Urteil im Dezember 2012 bestätigt.
Die Telekom hatte 2005 und 2006 Journalisten und Aufsichtsräte ausgespäht, um herauszufinden, wie vertrauliche Unternehmensdaten an die Öffentlichkeit gelangten. Betroffen waren insgesamt 40 bis 60 Personen. Ermittlungsverfahren gegen den früheren Telekom-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke und den Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel waren vor Prozessbeginn eingestellt worden, weil es laut Staatsanwaltschaft gegen sie keinen Tatverdacht gab.
Lesen Sie in unserer News, wie der Überwachungsskandal bei der Telekom angefangen hat.