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MagentaMobil Start: Neukunden erhalten schlechtere Konditionen

Die Telekom verlangt bei MagentaMobil Start von Neukunden alle vier Wochen eine Grundgebühr. Zudem gibt es Verwirrung um die Tarifzone, zu der die Schweiz beim International Roaming zählt.
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Neukunden bei MagentaMobil Start benachteiligt Neukunden bei MagentaMobil Start benachteiligt
Foto: Deutsche Telekom
Wie berichtet sind die neuen Prepaid-Tarife der Deutschen Telekom seit dem vergangenen Wochenende für Bestandskunden verfügbar. Ab Mittwoch, 5. Oktober, sind die Angebote auch für neue Interessenten erhältlich. Dabei erhalten diese aber zum Teil schlechtere Konditionen als Nutzer, die bereits einen der vorausbezahlten Tarife besitzen.

Ähnlich wie Vodafone bei seinen CallYa-Smart-Prepaidangeboten erfolgt die Abrechnung der Grundgebühren nun nicht mehr monatsweise, sondern im Vier-Wochen-Takt. Sprich: Der Grundpreis von 2,95 Euro für den einfachen Telefonie-Tarif sowie die Kosten für die jeweiligen Tarife mit Datenpaket werden nun alle 28 Tage berechnet.

An den Konditionen für Bestandskunden ändert sich nichts. Diese erhalten je nach Tarif mehr monatliches Datenvolumen, die maximale Übertragungsgeschwindigkeit beim LTE-basierten mobilen Internet-Zugang, einen Zugriff auf die WLAN-Hotspots der Deutschen Telekom und EU-Roaming. Die Abrechnung der Grundgebühren wird aber weiterhin monateweise durchgeführt.

Für Verwirrung sorgte der Bonner Telekommunikationsdienstleister zudem mit der Einordnung der Schweiz. Je nach Dokument wurde die Eidgenossenschaft zumindest für den Internet-Zugang zur Ländergruppe 1 (EU-Roaming inklusive) oder 2 (Extra-Kosten für International Roaming) hinzugefügt.

Telekom-Pressestelle: "Schweiz zählt zur EU-Tarifzone"

Neukunden bei MagentaMobil Start benachteiligt Neukunden bei MagentaMobil Start benachteiligt
Foto: Deutsche Telekom
Wir haben bei der Telekom-Pressestelle nachgefragt und die Information erhalten, dass die Schweiz analog zum Angebot für Vertragskunden tariflich mit EU-Staaten gleichgestellt ist. Abzuwarten bleibt, ob sich daran zum 15. Juni 2017 etwas ändert, wie eine Fußnote der aktuellen Telekom-Preisliste verrät, nach der ab diesem Zeitpunkt in der Schweiz für den Internet-Zugang 23 Cent je übertragenem Megabyte berechnet werden.

Wie das "Kleingedruckte" zu den neuen Prepaid-Tarifen der Deutschen Telekom weiter verrät, gelten zudem bei der Flatrate-Nutzung im Ausland ähnliche Bedingungen, wie sie der Netzbetreiber für Vertragskunden schon Ende April eingeführt hat. Demnach gelte das Roaming ohne Aufpreis explizit ausschließlich für eine vorübergehende, private Nutzung".

Die Telekom erwähnt zudem die Limits von je 1000 Gesprächsminuten und SMS im Monat, die auch bei der All-inclusive-Option im Postpaid-Bereich gelten. Weiter heißt es: "Verstößt der Kunde gegen diese Nutzungsregeln und stellt die vertragswidrige Nutzung trotz Abmahnung nicht ein, ist die Telekom berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen."

Vertragskunden, die auch einen Festnetzanschluss der Telekom nutzen, können für monatlich 10 Euro die EU-Flat Plus buchen. Diese hebt nicht nur die Minuten- und SMS-Limits auf, sondern erweitert den Geltungsbereich auch auf Anrufe und SMS von Deutschland ins Ausland sowie auf Nordamerika und die Türkei.

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