Stellungnahme

Telekom: Keine Änderung an zwei Jahren Mindestlaufzeit bei All-IP-Umstellung

Wer wegen der All-IP-Umstellung der Telekom eine Kündigung erhält, soll einen neuen Vertrag mit zwei Jahren Laufzeit abschließen. Dabei wird es auch bleiben, sagt die Telekom. Für die Kunden spiele es kaum eine Rolle, ob der Vertrag ein oder zwei Jahre laufe.
Von Thorsten Neuhetzki

Mindestvertragslaufzeit bei der Telekom: Zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit bei der Telekom: Zwei Jahre
Foto: dpa, Logo: Telekom, Montage: teltarif.de
Die All-IP-Umstellung der Deutschen Telekom schreitet weiter voran. Etwa 60 000 Kunden werden pro Woche auf die neue Plattform der Telekom umgestellt. Dabei wird ein großer Teil der Kunden "freiwillig" auf die All-IP-Plattform umgestellt, also im Rahmen einer freiwilligen Vertragsänderung oder eines Neuabschlusses. Zudem versucht die Telekom auch, durch Telefon-Aquise oder direkte Kundenkontakte die Kunden umzustellen. Nur ein Teil wird derzeit aktiv mit einer Kündigung durch die Telekom konfrontiert. Diese Kunden müssen sich ebenfalls für einen neuen Telekom-Vertrag entscheiden oder bei Wettbewerbern unterkommen. Bei der Telekom bedeutet das in der Regel: Zwei neue Jahre Mindestvertragslaufzeit. Für das Unternehmen offenbar kein Problem.

Telekom-Manager: Für den Kunden macht die Verlagslaufzeit faktisch keinen Unterschied

Mindestvertragslaufzeit bei der Telekom: Zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit bei der Telekom: Zwei Jahre
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"Wenn wir die Kunden zum Ende der Laufzeit anschreiben und ihn auf das Ende der Vertragslaufzeit hinweisen, ist das so eine Art 'wachrütteln'", so Ingo Hofacker, Leiter des Privatkundenmarketings bei der Deutschen Telekom gegenüber teltarif.de. "Aus unserer Sicht macht es für die Kunden, die sich aktiv für eine Vertragsverlängerung bei der Telekom entschieden haben, faktisch keinen Unterschied, ob der Vertrag 12 oder 24 Monate läuft. Der Kunde hat sich ja dann bewusst dazu entschlossen, bei der Telekom zu bleiben", sieht er keine Nachteile für die Kunden. Auch wenn sich bei den Kunden bei den persönlichen Lebensumständen etwas ändert, habe der Kunde keine Nachteile. "Kunden, die aus wichtigen Gründen wie Umzug ins Ausland oder in ein Gebiet ziehen, das wir noch nicht mit VDSL versorgen können, haben ohnehin die Möglichkeit, auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit aus dem Vertrag auszuscheiden. Bei den Kundengesprächen spielt das Thema übrigens kaum eine Rolle", so der Manager gegenüber teltarif.de.

Es besteht also kaum die Wahrscheinlichkeit, dass sich an dieser Mindestlaufzeit-Politik etwas ändern wird. Das macht Hofacker auf Nachfrage von teltarif.de auch deutlich: "Wir planen derzeit nicht, bei derartigen aktiven Vertragsverlängerungen bzw. -umstellungen die Mindestvertragslaufzeit zu ändern."

Telekom bietet auch Verträge mit kürzerer Laufzeit

Eine kleine Hintertür gibt es aber für die Kunden, die sich nicht auf zwei Jahre Laufzeit einlassen, aber dennoch nicht den Anbieter wechseln wollen: Die Telekom bietet auch Verträge mit bis zu einem Jahr Mindestlaufzeit an, was der regulären Vertragsverlängerung entspricht. Details dazu haben wir vor kurzem in einer weiteren Meldung zusammengefasst.

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