Urheberpauschale auf Computer: Verwerter und Bitkom einig
Bitkom und Verwertungsgesellschaft einigen sich auf Pauschalabgabe
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Der Branchenverband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf
die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Computer geeinigt.
Demnach zahlen Hersteller und Importeure stationärer PCs und Notebooks, die privat genutzt werden,
13,19 Euro pro Gerät. Für Netbooks müssen 10,63 Euro gezahlt werden.
Für gewerblich genutzte Computer liegt die Höhe der Abgaben bei 4 Euro pro Gerät.
Von dieser Regelung nicht betroffen sind Tablets.
Mitglieder des Verbandes erhalten auf alle Tarife einen Rabatt von 20 Prozent. Dennoch sieht Bitkom die Übereinkunft eher kritisch an: "Auch wenn wir die Abgaben grundsätzlich nicht für gerechtfertigt halten: Mit diesem Kompromiss haben Unternehmen und Verbraucher für die kommenden Jahre Rechtssicherheit", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Der aktuelle Vertrag gilt rückwirkend ab dem Jahr 2011 und läuft mindestens bis Ende 2016. Nach Bitkom-Schätzungen fließen den Urhebern damit für die Jahre 2011 bis 2013 rund 240 Millionen Euro von den IT-Unternehmen zu. Ab 2014 ist mit jährlichen Zahlungen in Höhe von rund 70 Millionen Euro zu rechnen.
Umsetzung eines Urteils vom Europäischen Gerichtshof
Bitkom und Verwertungsgesellschaft einigen sich auf Pauschalabgabe
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Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich
geschützten
Inhalten für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben
sind für Computer, Kopierer, Drucker und weiteren technischen Geräten sowie
Speichermedien wie USB-Sticks oder CD-Rohlinge fällig. Für die Erhebung und
Ausschüttung an die Urheber sind die nationalen Verwertungsgesellschaften
zuständig.
In dem Vertrag wird erstmals ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt (Padawan-Urteil). Der EuGH hatte höchstrichterlich bestätigt, dass zwischen Consumer- und Business-Geräten differenziert werden muss. Dies liegt daran, dass mit Business-Geräten deutlich weniger Privatkopien angefertigt werden als mit privat genutzten PCs.
Aus diesem Grund gibt es jetzt erstmalig unterschiedliche Tarife für privat und gewerblich eingesetzte Geräte. "Wir haben zwar eine bestmögliche Verständigung zur Umsetzung der EuGH-Entscheidung erreicht. Dennoch ist damit ein enormer administrativer Aufwand für alle Beteiligten verbunden", sagte Rohleder. "Das bestehende System der Geräteabgabe ist letztlich ein anachronistisches Modell, das für die digitale Welt vollständig ungeeignet ist."
Bereits bei der Teileinigung vor wenigen Tagen hatte der Branchenverband moniert, dass die Abgaben zu hoch angesetzt seien.