ZPÜ

Rechteverwerter wollen weiterhin Millionen von Nokia & Co.

Sony, Motorola, Nokia und Samsung sollen eine Urheber­rechts­abgabe für Musik-Handys zahlen, die sie zwischen 2004 und 2007 verkauft haben. Ein Prozess vor dem OLG München wird jetzt wieder aufgenommen. Dabei geht es möglicherweise um mehrere Millionen Euro.
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Müssen Handyhersteller für verkaufte Musik-Handys eine Abgabe zahlen? Der Prozess wird wieder aufgenommen. Müssen Handyhersteller für verkaufte Musik-Handys eine Abgabe zahlen? Der Prozess wird wieder aufgenommen.
Foto: teltarif.de
Nach längerer Pause hat das Oberlandes­gericht München den Prozess um Ur­heberrechts­forder­ungen gegen mehrere Handy-Hersteller wieder aufgenommen. Die Zentralstelle für private Über­spielungs­rechte (ZPÜ) verlangt in diesem Verfahren von Sony, Motorola, Nokia und Samsung für Musik-Handys nachträglich eine Vergütung für die Jahre 2004 bis 2007. Auch an anderen Fronten streiten die Ver­wertungs­gesellschaften, die die ZPÜ tragen, mit den Herstellern um Abgaben. In diesem besonders alten Fall wird wohl erst im Sommer weiterverhandelt - Ausgang offen.

"Es geht bei allen Fragen um eine Aufarbeitung der Vergangenheit", sagte der Vorsitzende Richter Konrad Retzer. Und machte klar, dass der Fall schwer zu entscheiden sei. Im Kern geht es darum: Die ZPÜ, die für Verwertungsgesellschaften wie die Gema oder die VG Bild-Kunst für Urheber Zahlungen von Geräte­herstellern fordert, will auch von Handybauern Geld. Aktuell in den Schlagzeilen ist der Streit um Gebühren für Smartphones. Dort fordert die ZPÜ für den Zeitraum ab 1. Januar 2011 beispielsweise 36 Euro pro Mobiltelefon mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von mindestens 8 GB.

Es geht wohl im mehrere Millionen Euro

Müssen Handyhersteller für verkaufte Musik-Handys eine Abgabe zahlen? Der Prozess wird wieder aufgenommen. Müssen Handyhersteller für verkaufte Musik-Handys eine Abgabe zahlen? Der Prozess wird wieder aufgenommen.
Foto: teltarif.de
In dem nun wieder aufgenommenen Gerichtsstreit stehen die Summen noch nicht fest. Vor einer Änderung des Urheberrechts 2007 gab es andere Listen mit anderen Gebühren­forderungen. Vor dem OLG wird noch darüber gestritten werden, wie hoch die Rückforderung der ZPÜ sein wird. Voraussichtlich geht es um mehrere Millionen Euro. Im Mittelpunkt stehen Handys, mit denen Musik gehört, aber auch aufgenommen und gespeichert werden kann. Während die ZPÜ Geld verlangt, weisen die Hersteller die Forderungen strikt zurück. Richter Retzer gab noch keine Einschätzung ab, in welche Richtung er in den Fällen tendiert.

Das Gericht hatte in den vergangenen Monaten Entscheidungen unter anderem des Europäischen Gerichts­hofes abgewartet. Sehr viel weiter gebracht haben die das Verfahren aber kaum. Bis Mai können sich beide Seiten ein weiteres Mal schriftlich äußern. Eine neue Sitzung dürfte frühstens im Sommer stattfinden. Daran, dass nach einem Urteil vor dem OLG der Streit beendet ist, glaubt auch Retzer nicht. "Deswegen sind wir gespannt, wie höhere Instanzen das einmal lösen werden." Und über allem steht die Frage, ob eine Geräteabgabe angesichts der sich stetig wandelnden Technik noch zeitgemäß ist. Für die Kunden hat der Streit um die Jahre bis 2007 keine Auswirkungen, egal wie er ausgeht.

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