Urheberrechtsabgabe

Verwertungsgesellschaften fordern bis zu 36 Euro Handy-Abgabe

Bitkom stellt Urheberrechtsabgabe auf Handys grundsätzlich in Frage
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Bitkom lehnt überzogene Urheberrechtsabgabe auf Handys ab Bitkom lehnt überzogene Urheberrechtsabgabe auf Handys ab
Montage: teltarif.de
Bis zu 36 Euro pro verkauftem Handy fordert die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), ein Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften. Darauf weist der Branchenverband Bitkom hin. Damit soll die private Nutzung legaler Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken abgegolten werden.

IT-Branche stellt Ur­heber­rechts­abgabe auf Handys in Frage

Bitkom lehnt überzogene Urheberrechtsabgabe auf Handys ab Bitkom lehnt überzogene Urheberrechtsabgabe auf Handys ab
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"Die Forderung der ZPÜ würde viele Geräte um 10 bis 20 Prozent verteuern", kritisiert Bitkom-Präsidiumsmitglied Volker Smid den Vorstoß. "Es wird außer Acht gelassen, dass auf Handys gespeicherte Inhalte größtenteils bereits lizenziert oder aus anderen Gründen nicht abgabenrelevant sind."

Die IT-Branche stellt nach Bitkom-Angaben eine Urheberrechtsabgabe auf Handys grundsätzlich in Frage. Ein weiterer Grund für die Ablehnung sei, dass Handys primär zum Telefonieren, für SMS und Schnappschüsse genutzt werden, nicht zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke.

Geforderte Urheberrechtsabgabe auf Handys deutlich höher als auf MP3-Player

Unverständnis weckt in der Wirtschaft auch, dass die Forderungen der ZPÜ für Handys deutlich höher liegen als die für MP3-Player. Bis zu 36 Euro fordern die Verwertungsgesellschaften pro Telefon, während für MP3-Player momentan nur 5 Euro zu entrichten sind. Die Forderungen der ZPÜ unterscheiden sich je nach Leistungsfähigkeit der Geräte. Standard-Handys sollen mit einer Abgabe von 12 Euro belegt werden, Geräte mit berührungsempfindlichem Bildschirm (Touchscreen) je nach Speicherkapazität mit einer Abgabe von 16 oder 36 Euro.

Urheberrechtsabgaben auf immer mehr IT-Geräte

Gesetzlich verordnete Zuschläge auf den Preis bestimmter technischer Geräte, mit denen urheberrechtlich geschützte Waren und Güter entweder vervielfältigt oder genutzt werden können, gibt es auf immer mehr Gerätegattungen: Waren ursprünglich hauptsächlich Tonbandaufzeichnungsgeräte, Videorekorder, Drucker, Faxgeräte, Brennerlaufwerke und Rohlinge betroffen, müssen mittlerweile auch für Komplett-PCs, MP3-Player, Mobiltelefone, Speicherkarten und USB-Sticks Urheberrechtsabgaben in unterschiedlicher Höhe abgeführt werden.

Für Diskussionen hatte beispielsweise die rückwirkende Einführung von Urheberrechtsabgaben auf Komplett-PCs Anfang 2010 gesorgt. Später wurde bekannt, dass auch Geräte wie Netbooks ohne Brennerlaufwerk von dieser Abgabe betroffen sind. Auch in Österreich wurden Pläne bekannt, die bisherige Abgaben auf Festplatten auszuweiten.

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