BGH-Urteil zur Urheber-Abgabe: PC- & Drucker-Hersteller müssen zahlen
Urheberabgabe für Drucker und PC
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Computer-Hersteller müssen für bereits verkaufte
Drucker und PCs in Deutschland nachträglich eine Abgabe zahlen. Das
hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden. Mit der
Gebühr sollen Autoren oder Journalisten dafür entschädigt werden,
dass Nutzer mit den Geräten Kopien von Büchern und Artikel anfertigen
können.
Das Urteil betrifft Geräte, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft worden sind. Seit 2008 ist eine Vergütung festgelegt. Auf die Hersteller könnte könnten nun Ausgaben in mehrstelliger Millionenhöhe zukommen. Wie hoch die Abgabe für die Geräte ist, muss noch ermittelt werden.
Urheberabgabe für Drucker und PC
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Die Werke von Autoren, Übersetzern oder Journalisten sind
urheberrechtlich geschützt und Kopien davon in der Regel
kostenpflichtig. Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hat daher vier
Gerätehersteller verklagt. Die Gesellschaft vertritt die
Urheberrechte von Autoren und Journalisten und verwaltet deren
Tantiemen. Schriftsteller, Übersetzer und Journalisten erhalten nun
nachträglich Geld. Die IT-Industrie hält Urheberrechtsabgaben
grundsätzlich nicht für gerechtfertigt, hat sich inzwischen aber auf
einen Kompromiss eingelassen.