Instandsetzung

USA: Richtlinien für Selbstreparatur von Handys & Co.

Für Mobil­tele­fone und andere Gerät­schaften hat die USA nun Vorgaben für das Recht der Eigen­repa­ratur. Diese sollen unlau­tere Methoden von Elek­tronik­kon­zernen entschärfen.
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Handy­repa­raturen außer­halb der Garantie können teuer werden, vor allem, wenn manche Hersteller Repa­ratur-Beschrän­kungs­maß­nahmen am Mobil­gerät vornehmen oder nur ausge­wählten Dienst­leis­tern Ersatz­teile und benö­tigtes Equip­ment zur Verfü­gung stellen. Dem US-Präsi­denten Joe Biden sind diese Vorge­hens­weisen ein Dorn im Auge, vor ein paar Wochen forderte er deshalb die Federal Trade Commis­sion (FTC) auf, ein Regel­werk für das Recht auf Eigen­repa­ratur zu kreieren. Dieses wurde nun verab­schiedet und deckt nicht nur Mobil­tele­fone, sondern auch eine Viel­zahl anderer Geräte ab. Ein erster Schritt gegen Repa­ratur-Mono­pole diverser Elek­tronik­kon­zerne.

USA: Richt­linie für das Recht auf Selbstre­paratur

Spider-App auf einem Galaxy S9 Spider-App auf einem Galaxy S9
Andre Reinhardt
Nicht alle Schäden eines Handys werden von der Garantie abge­deckt, zudem endet jene meist schon nach einem Jahr. Falls ein Mangel inner­halb der letzt­genannten Szena­rien entsteht, wird es oft kost­spielig. Vor allem, wenn es um iPhones geht. Apple nutzt Repa­ratur-Beschrän­kungen, durch die freie Werk­stätten, zumin­dest auf auto­risiertem Weg keine Chance für die Instand­set­zung haben. Ledig­lich der kali­for­nische Hersteller selbst und wenige ausge­wählte Firmen sind befugt, iPhones zu repa­rieren. Schlecht für den Wett­bewerb und für den Geld­beutel des Konsu­menten.

Solche Fälle sollen in den Verei­nigten Staaten demnächst der Vergan­gen­heit ange­hören. Anfang Juli veran­lasste Joe Biden eine Durch­füh­rungs­ver­ord­nung bei der Hand­lungs­auf­sichts­behörde FTC für ein Regel­werk betref­fend des Rechts auf Selbstre­paratur. Dieses wurde jetzt verab­schiedet. Vom Mobil­telefon bis zur Land­maschine werden unter­schied­liche Produkte berück­sich­tigt. Verbrau­cher sollen es dadurch einfa­cher haben, Mängel an ihren Geräten eigen­ständig zu beheben. Ferner hat sich die FTC zum Ziel gesetzt, stärker gegen Unter­nehmen vorzu­gehen, die unter dem Verdacht von rechts­wid­rigen Repa­ratur-Beschrän­kungen stehen.

Selbstre­paratur: Bislang keine neuen Gesetze

Die nord­ame­rika­nische Indus­trie lehnt ein Recht zur Eigen­repa­ratur ab. Wenn Verbrau­cher Ersatz­teile besorgen und Geräte bei güns­tigen Werk­stätten repa­rieren lassen oder sie selbst repa­rieren, fehlt den Elek­tronik­kon­zernen eine große Einnah­mequelle. Deshalb herr­schen teils strenge Restrik­tionen. Das schränkt sowohl Konsu­menten als auch Ersatz­tei­lan­bieter und freie Werk­stätten ein. Zwar gibt es vorerst keine Geset­zes­ände­rungen, im Rahmen der Richt­linien greift die FTC jedoch härter durch. So werden etwa unrecht­mäßige Beschrän­kungs­maß­nahmen mit hoher Prio­rität verfolgt und die Konsu­menten sollen Verstöße gegen rele­vante Gesetze melden. (via heise)

Um gegen poten­ziellen Schäden gewappnet zu sein, bietet sich auch eine Gerä­tever­siche­rung fürs Handy an.

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