Kosten

Papierrechnung kostenlos: Nicht alle halten sich daran

Trotz des digitalen Wandels bezieht ein Teil der Mobilfunkkunden seine Rechnungen weiterhin in Papierform. Eine Stich­probe der Verbraucher­zentrale zeigt allerdings, dass dafür nach wie vor Gebühren verlangt werden.
Von Daniel Rottinger

Mobilfunkrechnung auf Papier Sollte eigentlich kostenlos sein: Die Mobilfunkrechnung auf Papier
Bild: dpa
Stichprobentests treiben häufig seltsame Blüten. So auch im Fall der Verbraucher­zentrale Rheinland-­Pfalz: Diese hatte 14 Test­personen damit beauftragt acht Anbieter anzuschreiben und von diesen kostenlose Papier­rechnungen zu verlangen.

Sollten sich die Anbieter gesetzes­konform verhalten, so wäre der Papier­rechnungs­-Service laut dem Urteil vom Oktober 2014 tatsächlich kostenfrei. Damals hatte der Bundes­gerichtshof (BGH, Az.: III ZR 32/14) entschieden, dass die monatlichen Rechnungen für Mobilfunk­verträge kostenlos per Post zugesendet werden müssen, wenn das Unternehmen auch ein Laden­geschäft betreibt und Vertragsabschlüsse nicht nur über das Internet anbietet. Die entsprechenden Rahmen­bedingungen sollen bei den Stichproben-Tests erfüllt worden sein. Dennoch soll die Mehrheit der Provider die kostenfreie Zusendung einer Papier­rechnung verweigert haben. Nur drei der acht getesteten Firmen seien der Aufforderung nachgekommen.

Kreativer Umgang mit dem Gesetz

Bei der Auslegung des Richterspruchs sind die Anbieter laut der Erfahrung der Verbraucherzentrale kreativ. Diese winden sich etwa mit der Aussage, "das BGH-Urteil sei aufgrund der Struktur des Produktportfolios bei dem betreffenden Kundenkonto nicht anwendbar" aus der Gratis-Verpflichtung heraus. Andere begründeten die Verweigerung damit, dass das Urteil gegen einen anderen Anbieter ergangen und daher nicht übertragbar sei.

Betroffene sollen Rückzahlung fordern

Mobilfunkrechnung auf Papier Sollte eigentlich kostenlos sein: Die Mobilfunkrechnung auf Papier
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Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät Betroffenen [Link entfernt] , "ihren Anbieter mit dem Verweis auf das BGH-Urteil anzuschreiben und für die Zukunft eine kostenlose Papierrechnung und gegebenenfalls eine Rückzahlung der gezahlten Entgelte für die Papierrechnung zu fordern". Zusätzlich können Kunden einen entsprechenden Musterbrief für die Rückforderung bereits gezahlter Entgelte direkt im Web herunterladen. Auf dem Vordruck ist bereits ein Feld vorgesehen, in dem die Kunden ihrer Bankverbindung für die Rücküberweisung angeben können.

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