Papierrechnung kostenlos: Nicht alle halten sich daran
Sollte eigentlich kostenlos sein: Die Mobilfunkrechnung auf Papier
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Stichprobentests treiben häufig seltsame Blüten. So auch im Fall der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Diese hatte 14 Testpersonen damit beauftragt acht Anbieter anzuschreiben und von diesen kostenlose Papierrechnungen zu verlangen.
Sollten sich die Anbieter gesetzeskonform verhalten, so wäre der Papierrechnungs-Service laut dem Urteil vom Oktober 2014 tatsächlich kostenfrei. Damals hatte der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: III ZR 32/14) entschieden, dass die monatlichen Rechnungen für Mobilfunkverträge kostenlos per Post zugesendet werden müssen, wenn das Unternehmen auch ein Ladengeschäft betreibt und Vertragsabschlüsse nicht nur über das Internet anbietet. Die entsprechenden Rahmenbedingungen sollen bei den Stichproben-Tests erfüllt worden sein. Dennoch soll die Mehrheit der Provider die kostenfreie Zusendung einer Papierrechnung verweigert haben. Nur drei der acht getesteten Firmen seien der Aufforderung nachgekommen.
Kreativer Umgang mit dem Gesetz
Bei der Auslegung des Richterspruchs sind die Anbieter laut der Erfahrung der Verbraucherzentrale kreativ. Diese winden sich etwa mit der Aussage, "das BGH-Urteil sei aufgrund der Struktur des Produktportfolios bei dem betreffenden Kundenkonto nicht anwendbar" aus der Gratis-Verpflichtung heraus. Andere begründeten die Verweigerung damit, dass das Urteil gegen einen anderen Anbieter ergangen und daher nicht übertragbar sei.
Betroffene sollen Rückzahlung fordern
Sollte eigentlich kostenlos sein: Die Mobilfunkrechnung auf Papier
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Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät Betroffenen
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, "ihren Anbieter mit dem Verweis auf das BGH-Urteil anzuschreiben und für die Zukunft eine kostenlose Papierrechnung und gegebenenfalls eine Rückzahlung der gezahlten Entgelte für die Papierrechnung zu fordern". Zusätzlich können Kunden einen entsprechenden Musterbrief für die Rückforderung bereits gezahlter Entgelte direkt im Web herunterladen. Auf dem Vordruck ist bereits ein Feld vorgesehen, in dem die Kunden ihrer Bankverbindung für die Rücküberweisung angeben können.