Entschieden: Galaxy Tab 10.1 darf weiterhin nicht verkauft werden
Das Landgericht Düsseldorf bestätigte das Verkaufsverbot für das
Samsung Galaxy Tab 10.1.
Montage: teltarif.de
Erneute Schlappe für Samsung im aktuellen Tablet-Streit:
Apple konnte sich im Streit mit
Samsung um Design-Anleihen beim
iPad samt seiner Verpackung vor dem
Düsseldorfer Landgericht
durchsetzen: Der Verkauf von Samsungs Tablet-Computer
Galaxy Tab 10.1 in Deutschland bleibt
untersagt. Das Gericht bekräftigte heute seine Einstweilige Verfügung. Apple wirft dem
südkoreanischen Konzern vor, mit seinem Galaxy-Tablet das iPad zu kopieren.
Das Landgericht Düsseldorf bestätigte das Verkaufsverbot für das
Samsung Galaxy Tab 10.1.
Montage: teltarif.de
In dem Düsseldorfer Verfahren ging es nur um das äußere Aussehen des
Samsung-Tablets, jedoch nicht um Patente auf Software oder Technik. Apple
hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers
in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das
Gericht musste abwägen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten
Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht. Um einen direkten Vergleich der
Galaxy-Geräte mit dem iPad ging es allerdings nicht.
Nach dem Vergleich kam die Kammer zu der Auffassung, dass Samsung nicht den nötigen Abstand zu dem Apple-Muster gehalten habe, sagte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann bei der Urteilsverkündung. Produkte von Wettbewerbern wie Asus oder Toshiba zeigten dabei ganz klar, dass es auch andere Gestaltungsmöglichkeiten gebe. Auch Samsungs Hinweise auf frühere Tablet-Studien, die noch vor dem Apple-Geschmacksmuster veröffentlich wurden, überzeugten die Richter nicht. (Aktenzeichen: 14c O 194/11)
Teil eines ausufernden Konfliktes
Bereits nach der mündlichen Verhandlung Ende August schien Apple auf Kurs, das Verfahren in Düsseldorf für sich zu entscheiden. Das Gericht ließ bei dem Termin die Einstweilige Verfügung in Kraft. Zudem musste Samsung nach einer weiteren Verfügung aus Düsseldorf wie berichtet auch sein kleineres Tablet Galaxy Tab 7.7 am Wochenende vom Stand auf der Berliner Elektronik-Messe IFA entfernen.
Im Ergebnis ist es der Deutschland-Tochter von Samsung nun untersagt, Tablet-Geräte mit bestimmten Merkmalen wie unter anderem eine rechteckige Form, eine flache klare Oberfläche, gerundete Ecken und eine gebogene Rückseite anzubieten. Der südkoreanische Mutterkonzern Samsung darf sie in Deutschland nicht vermarkten. Unter die Beschreibung passt auch der "kleinere Bruder" des Galaxy Tab 10.1, das Modell 7.7, was erklären dürfte, warum Samsung das brandneue Gerät von seinem Stand auf der IFA in Berlin verbannen musste.
Apple hatte ursprünglich per Einstweiliger Verfügung ein europaweites Verkaufsverbot erwirkt, das Gericht änderte die Verfügung jedoch später ab. Das Gericht begründete diese Änderung damit, dass es gegenüber einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union nur dann ein europaweites Verbot erlasse könne, wenn dieses Unternehmen eine deutsche Niederlassung habe. Dies sei bei der deutschen Firma Samsung Electronics GmbH aber zu verneinen, da diese eine rechtlich selbständige Gesellschaft sei. In Folge dessen hat die Kammer die Untersagung gegen die in Südkorea ansässige Samsung Electronics Co. Ltd. auf Deutschland beschränkt.
Das Verfahren in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts von Apple und Samsung, bei dem der deutsche Patentexperte Florian Müller aktuell 19 Klagen in verschiedenen Ländern zählt. Im Visier steht dabei auch das Google-Betriebssystem Android, mit dem die Galaxy-Geräte laufen.
Erst gestern erreichte der Patent-Streit, der zwischen HTC und Apple herrscht, eine neue Eskalationsstufe: HTC geht nun auch wegen neuer Patente, die der taiwanesische Hersteller gerade erst von Google übernommen hat, gegen den Konkurrenten aus Cupertino vor.