Türkei-Telefonate

Ratgeber: Vodafone InternationalFlat ohne Türkei - was tun?

Verteuerung der Option: Mögliche Sonderkündigung für ganzen Vertrag
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Ratgeber: Vodafone InternationalFlat ohne Türkei - was tun? Ratgeber: Vodafone InternationalFlat
ohne Türkei - was tun?
Foto: teltarif.de
Gestiegene Durchleitungspreise in die Türkei haben im Festnetz-Optionen-Angebot von Vodafone offenbar eine wesentliche Veränderung ausgelöst, über die nach Auskunft der Vodafone-Pressestelle alle betroffenen Kunden per Rechnungs-Beilage oder -Aufdruck oder durch Mailings informiert wurden. So sind in der bei türkischen Mitbürgern sehr populären Option "Vodafone InternationalFlat 2" Anrufe ins Festnetz der Türkei nicht mehr enthalten, sondern werden seit dem 15. Mai neben dem monatlichen Options-Grundpreis von 14,95 oder 14,99 Euro mit zusätzlichen 1 Cent pro Minute berechnet. Das Land Türkei gehört bei Vodafone zur Tarifzone "International 1".

Diese Länder sind noch in den Vodafone-Optionen enthalten

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In der prinzipiell kostenlos buchbaren Option "Vodafone International" können bis zu drei Länder angegeben werden. Pro Land wird ein Mindestumsatz von 1 Euro berechnet, die Minute in die Türkei kostet dann beispielsweise nur noch 8,3 Cent. Ohne jegliche gebuchte Auslands-Optionen würden Anrufe in die Türkei 25 Cent pro Minute kosten, in allen Tarifen und Optionen wird immer minutengenau (60/60 Sekunden) abgerechnet.

Um die Tarife und Optionen für das Vodafone-Festnetz zu finden, ist ein wenig Sucharbeit auf der Vodafone-Seite erforderlich. Aufklärung gibt das Vodafone-Dokument 120, das im PDF-Format heruntergeladen werden kann. Die Vodafone InternationalFlats 1 und 2 in verschiedenen Varianten für klassisches Festnetz (analog/ISDN) oder in Verbindung mit LTE zuhause können nur gebucht werden, wenn ein Vodafone-DSL-Anschluss vorhanden ist, zu dem eine Festnetzflat gebucht ist oder von Haus aus dazu gehört.

Die InternationalFlat 1 bezieht sich auf Anrufe in die ausländischen Festnetze von Andorra, Australien, Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, USA (nur Nord-Amerika-Kontinent) und Vatikanstadt und kostet monatlich 3,95 Euro bzw. 3,99 Euro (Festnetz/LTE) zusätzlich. Anrufe zu ausländischen Mobilfunknetzen kosten bei dieser Option 25 Cent pro Minute.

Man sollte noch wissen, dass zu bestimmten Ländern politisch dazugehörende Inseln oder Überseeprovinzen wie Norfolk, Australische Territorien, Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Reunion, Anguilla, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Bermuda, Grenada, Turks und Caicosinseln, Montserrat und St. Lucia, Falkland-Inseln oder die Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch Samoa, Guam, Puerto Rico und Nördliche Marianen nicht im vergünstigten Angebot enthalten sind.

Die International Flat 2 bezieht sich auf Anrufe in ausländische Festnetze von Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Chile, China (ohne Macao), Estland, Finnland, Georgien, Hongkong, Island, Israel, Japan, Kroatien, Lettland, Litauen, Malaysia, Malta, Neuseeland, Rumänien, Russland, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Taiwan, Thailand, Ungarn, Venezuela und Zypern. Sie kostet monatlich 14,95 Euro bzw. 14,99 Euro zusätzlich. Anrufe in das Festnetz der Türkei sind in dieser Option nicht mehr kostenlos enthalten, sondern kosten 1 Cent pro Minute. Bei Anrufen zu ausländischen Mobilfunknetzen werden 25 Cent/Minute extra berechnet.

Optionen haben kurze Laufzeiten

Beide International-Optionen haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat und können mindestens einen Monat vor Ablauf gekündigt werden, entscheidend ist das Ende des Abrechnungszeitraums. Wann dieser beginnt oder endet, sieht man auf der monatlichen Vodafone-Rechnung.

Zu beachten ist ferner, dass Call by Call für Vodafone-Festnetz-Kunden am Vodafone-Anschluss nicht möglich ist.

Welches Kündigungsrecht gilt?

Da die Laufzeit der Optionen nur einen Monat beträgt, ist sie relativ schnell kündbar. Die Laufzeit des eigentlichen Festnetz-Hauptvertrages (mindestens 24 Monate ab ursprünglichem Vertragsstart) ändert sich aber nach Ansicht von Vodafone durch die "Preiserhöhung" der Option nicht.

Das Landgericht Hamburg sieht das hingegen anders. Unter dem Aktenzeichen 312 O 170/12 (teltarif.de berichtete) kam man zu der Entscheidung, dass Telefonanbieter einzelne Zusatzoptionen nicht nachträglich kündigen dürfen. Bei einer Preiserhöhung einer Tarifoption habe der Verbraucher demzufolge das Recht, auch den Hauptvertrag vorzeitig zu kündigen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.

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