Urteil: World of Warcraft darf Preise und Nutzungsbedingungen nicht beliebig ändern
World of Warcraft muss seine Spieler besser über Änderungen in den Nutzungsbedingungen informieren.
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Online-Computerspiele mit Monatsgebühren dürfen
ihre Preise nicht beliebig ändern. Das geht aus einem Urteil des
Landgerichts Berlin (Az.: 15 O 300/12) hervor. In dem Fall hatte der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die
Nutzungsbedingungen von World of Warcraft geklagt. Sie enthielten
eine Klausel, nach der Entwickler Blizzard Entertainment unter
anderem die monatlichen Kosten für das Rollenspiel beliebig ändern
kann. Um dem zuzustimmen, mussten Spieler World of Warcraft nur
weiter nutzen.
Kunden müssen umfangreich informiert werden
World of Warcraft muss seine Spieler besser über Änderungen in den Nutzungsbedingungen informieren.
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Eine solche Klausel ist nicht zulässig, entschieden die Richter. Bei
solchen wichtigen Änderungen müsse der Kunde umfassend informiert
werden und nicht nur, wie in den Nutzungsbedingungen vorgesehen,
durch eine Mitteilung auf der Webseite. Außerdem seien die
Änderungsmöglichkeiten viel zu umfangreich: Neben der Erhöhung von
Monatsgebühren erlaubt die Klausel auch die Änderung aller anderen
Nutzungsbedingungen. Das verstößt nach Ansicht der Richter gegen den
Grundsatz von Treu und Glauben.
In dem Urteil wurden auch andere Regelungen in den Nutzungsbedingungen für unzulässig erklärt. Unter anderem dürfen Betreiber von Online-Spielen das Konto ihrer Kunden nicht sofort sperren oder löschen, wenn es Probleme mit Abbuchungen von der Kreditkarte gibt.
Außerdem hatte Blizzard Nutzern zwar ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, falls die Server des Spiels mehr als 72 Stunden in Folge ausfallen, den Anspruch aber stark eingeschränkt. Wurde der Ausfall vorher angekündigt, galt das Sonderkündigungsrecht zum Beispiel nicht. Auch das ist nach Ansicht des Gerichts nicht in Ordnung. Nach Angaben des vzbv hat Blizzard Entertainment die strittigen Klauseln inzwischen geändert - die Firma selbst wollte sich dazu auf Anfrage nicht äußern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.