Informationspflicht

Urteil: World of Warcraft darf Preise und Nutz­ungs­be­dingungen nicht beliebig ändern

Der Ver­braucher­zentrale Bundes­verband hat gegen Blizzard ein Urteil erwirkt, nach dem nun die Spieler des Online-Spiels World of Warcraft besser über Änderungen in den Nutzungsbedingungen informiert werden müssen. Hierzu zählt auch die variable Monatsgebühr.
Von dpa / Jennifer Buchholz

World of Warcraft muss seine Spieler besser über Änderungen in den Nutzungsbedingungen informieren. World of Warcraft muss seine Spieler besser über Änderungen in den Nutzungsbedingungen informieren.
Bild: dpa
Online-Computer­spiele mit Monats­gebühren dürfen ihre Preise nicht beliebig ändern. Das geht aus einem Urteil des Land­gerichts Berlin (Az.: 15 O 300/12) hervor. In dem Fall hatte der Ver­braucher­zentrale Bundes­ver­band (vzbv) gegen die Nutz­ungs­be­dingungen von World of Warcraft geklagt. Sie enthielten eine Klausel, nach der Entwickler Blizzard Enter­tainment unter anderem die mo­natlichen Kosten für das Rollen­spiel beliebig ändern kann. Um dem zuzustimmen, mussten Spieler World of Warcraft nur weiter nutzen.

Kunden müssen umfangreich informiert werden

World of Warcraft muss seine Spieler besser über Änderungen in den Nutzungsbedingungen informieren. World of Warcraft muss seine Spieler besser über Änderungen in den Nutzungsbedingungen informieren.
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Eine solche Klausel ist nicht zulässig, entschieden die Richter. Bei solchen wichtigen Änderungen müsse der Kunde umfassend informiert werden und nicht nur, wie in den Nutzungs­be­dingungen vorgesehen, durch eine Mitteilung auf der Webseite. Außerdem seien die Änderungs­möglich­keiten viel zu um­fang­reich: Neben der Erhöhung von Monatsgebühren erlaubt die Klausel auch die Änderung aller anderen Nutzungs­be­dingungen. Das verstößt nach Ansicht der Richter gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.

In dem Urteil wurden auch andere Regelungen in den Nutzungs­be­dingungen für unzulässig erklärt. Unter anderem dürfen Betreiber von Online-Spielen das Konto ihrer Kunden nicht sofort sperren oder löschen, wenn es Probleme mit Ab­buchungen von der Kredit­karte gibt.

Außerdem hatte Blizzard Nutzern zwar ein Sonder­kündigungs­recht eingeräumt, falls die Server des Spiels mehr als 72 Stunden in Folge ausfallen, den Anspruch aber stark ein­ge­schränkt. Wurde der Ausfall vorher angekündigt, galt das Sonder­kündigungs­recht zum Beispiel nicht. Auch das ist nach Ansicht des Gerichts nicht in Ordnung. Nach Angaben des vzbv hat Blizzard Entertainment die strittigen Klauseln inzwischen geändert - die Firma selbst wollte sich dazu auf Anfrage nicht äußern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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