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Ausblick 2016: Von des Regulierers Gnaden

Es stehen zahlreiche wichtige Entscheidungen sowohl im Festnetz wie im Mobilnetz an: Dennoch merken die Kunden davon (hoffentlich) fast nichts.
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Die Monopolkommission würde sie gerne abschaffen, die Telekom sowieso: Die Verpflichtung zur Ermöglichung der freien Betreiberauswahl im Festnetz, umgangssprachlich Call by Call. In Zeiten von All-Net-Flatrates, kostenlosen Peer-2-Peer-VoIP-Telefonaten, sowie von Discounter-SIMs für Auslandstelefonate stellt sich in der Tat die Frage, ob man Call by Call noch benötigt. Die Antwort lautet jedoch überraschenderweise "Ja". Denn Festnetz-Flatrates decken bis heute überwiegend nur Gespräche zu anderen Festnetzanschlüssen im Inland ab. Und gerade Senioren, die mit Abstand größte Nutzergruppe von Call by Call, haben Probleme damit, sich auf andere Technologien umzustellen. Es ist für die Oma halt schwerer als für den im Ausland lebenden Enkel, sich an Skype zu gewöhnen.

Fakt ist: Die Deutsche Telekom hat mit der Fortführung des Angebots von Call by Call keinen großen Aufwand. Sie würde also nicht viele Kosten sparen, wenn die Verpflichtung zu Call by Call entfällt. Die Telekom würde jedoch wahrscheinlich einen Gewinnsprung in Höhe von einigen hundert Millionen Euro vollführen, weil viele Senioren statt einer Call-by-Call-Alternative dann wieder über die Telekom wählen. Andere würden extra ihren bestehenden Analog-Anschluss auf einen Internet-Anschluss upgraden (lassen), um dann "kostenlose" OTT-Dienste wie Skype nutzen zu können. Beides erhöht die Umsätze der Telekom, ohne, dass sie damit zusätzliche Kosten hätte. Die zusätzlichen Umsätze blieben daher als Gewinn hängen. Das spricht für die Verlängerung von Call by Call.

Was ist ein Endgerät?

Wenn Mitte des Jahres das Gesetz zur Aufhebung des Routerzwangs in Kraft tritt, wird sich die Bundesnetzagentur abermals mit den Anschlüssen der Kunden beschäftigen müssen. Denn aktuell versuchen insbesondere die Kabelnetzbetreiber, die 2-Router-Lösung, bei der ein vom Kunden frei wählbarer Router hinter einen vom Kabelnetzbetreiber vorgegebenen Router geschaltet wird, als "Routerfreiheit" zu verkaufen. Hier kommt einiges an Arbeit auf die Bundesnetzagentur zu, um die Kabelnetzbetreiber letztendlich zur Raison zu bekommen. Auch, wenn im Einzelfall eher die ordentlichen Gerichte zuständig sein werden, wenn ein Kunde gegen seinen Zwangsrouter klagt: Das letzte gutachterliche Wort, ob ein von den Kabelnetzbetreibern kurzerhand zum "Netzabschlusspunkt" umgelabelter Router nicht doch ein Router ist, hat die Behörde.

Für die Kunden ist das wichtig: Denn die 2-Router-Lösung bedeutet nunmal keine Wahlfreiheit, denn der Kunde muss dann für den Stromverbrauch von zwei Geräten aufkommen, und er muss beide Geräte warten. Dabei ist bei vielen Zwangsroutern die Versorgung mit Firmware-Updates katastrophal. Aus all den genannten Gründen ist die 2-Router-Lösung abzulehnen.

Auch im Mobilfunk muss die Bundesnetzagentur möglicherweise verhindern, dass der Dienst gegen Ende des Jahres oder Anfang kommenden Jahres plötzlich stark eingeschränkt wird..

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