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Editorial: Schon für Handy und Computer GEZahlt?

Rundfunkgebührenpflicht nur für echte Rundfunkgeräte
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Das Thema ist ein Dauerbrenner: Die drohende GEZ-Pflicht für UMTS-Handys und Internet-PCs. Zwar wären viele Privatnutzer von dieser nicht betroffen. Denn pro Familie muss die GEZ nur einmal bezahlt werden, egal, wie viele Fernseher, Radiogeräte und künftig eben Internet-PCs oder Handys diese hat. Sobald aber der jeweilige PC- oder Handy-Nutzer sein "eigenes Geld" verdient, tritt auch eigene GEZ-Gebührenpflicht ein. Diese Regelung trifft viele Geringverdiener, etwa den Sohn, der als Lehrling sein erstes Geld bekommt.

Gewerbliche Nutzer bezahlen sogar pro Gerät, nicht pro Betrieb, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die etwa für Fernseh-Läden gelten. Wer seine "Ich-AG" mit modernem Handy, Desktop-PC, Laptop und DSL-Anschluss ausgestattet hat, darf gemäß den aktuellen Vorstellungen der Gebühreneintreiber ab nächstem Jahr über 50 Euro monatlich für diese Grundausstattung bezahlen. Autoradio im Firmenwagen oder gar ein alter, kleiner Fernseher im als Büro genutzten Raum kosten selbstverständlich extra.

Die Politik fördert derzeit mit gutem Grund geringfügig Beschäftigte oder Selbständige, beispielsweise durch Rabatte bei der Sozialversicherung und Überbrückungsgeld. Da ist es komplett kontraproduktiv, wenn nun die GEZ daherkommt, und von diesen Personengruppen exzessive Gebühren für UMTS-Handys oder Internet-PCs berechnet. Ein günstiger Laptop verursacht während der "erweiterten Nutzungsdauer" von vier bis fünf Jahren möglicherweise mehr GEZ-Gebühren, als seine Anschaffung gekostet hat. Krasser könnte eine Sondersteuer auf gewerblich genutzte IT-Geräte kaum ausfallen.

Hinzu kommt, dass eine GEZ-Gebührenpflicht auch überhaupt nicht notwendig ist: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde eingeführt, um nach dem Zweiten Weltkrieg eine Grundversorgung mit Radio und Fernsehen sicherzustellen. Für neue Medien - wie Internet oder Handy-TV - ist eine solche zentral gesteuerte Versorgung aber weder notwendig noch sinnvoll. Diese entwickeln sich auch ohne halbstaatliche Organisation prächtig.

Zugriff nur gegen GEZ-Zahlungsnachweis

Natürlich spricht nichts dagegen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Inhalte auch über die neuen Medien anbieten. Doch anders als beim Rundfunk, wo ein Fernsehsignal landesweit verteilt wird, ist bei Internet und Mobilfunk jeweils ein Rückkanal vorhanden. Dieser erlaubt es dem Server, zu überprüfen, ob der Client überhaupt zum Empfang der Inhalte autorisiert ist. Es ist also nicht mehr notwendig, nach dem Gießkannenprinzip bei allen möglichen Clients abzukassieren. Stattdessen reicht es, sicherzustellen, dass nur solche Clients zugreifen, deren Nutzer GEZahlt haben. Dieser Vorschlag war bereits Gegenstand eines früheren Editorials. Er ist heute aktueller denn je.

Es spricht nichts dagegen, dass beispielsweise ARD.de nur nach Eingabe einer gültigen GEZ-Nummer aufgerufen werden kann. Gegen "Schwarzsurfer", die mit einer "geborgten" GEZ-Nummer auf öffentlich-rechtliche Inhalte zugreifen, werden der auch sonst sehr kreativen GEZ schon geeignete Mittel einfallen. Alternativ sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den neuen Medien auch dieselben Erlösmodelle nutzen dürfen, wie alle anderen Anbieter auch. Beispiele sind Online-Werbung im Internet oder das bei Handy-TV geplante "Pay per View".

Lassen wir die Erweiterung der Gebührenpflicht auf Multimedia-Handy und Internet-PC zu, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch für Kühlschrank und Staubsauger GEZahlt werden muss. Denn die Vernetzung der Haushaltsgeräte wird mit Sicherheit weiter voran schreiten, und die GEZ wird sich auch hier nicht durch Argumente zur Zurückhaltung bewegen lassen, wenn ihr die Politik keine Grenzen setzt. Das passiert besser heute als morgen!

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