Mehrheit

EU-Parlament stimmt neuen Roaming-Preisen zu

Weiterer Schritt auf dem Weg zu neuem "Eurotarif"
Von Marie-Anne Winter

Wie gestern bereits angekündigt, hat das EU-Parlament heute über den Roaming-Kompromiss abgestimmt. Dabei ist die schrittweise Begrenzung der End- und Großkunden-Tarife für Handygespräche im Ausland mit großer Mehrheit beschlossen worden. Allerdings müssen die zuständigen Fach-Minister die Verordnung bei ihrem Treffen am 7. Juni noch absegnen. Das bedeute, dass die Roaming-Kosten im besten Fall ab August deutlich sinken könnten, wie die Medien-Kommissarin Viviane Reding sagte. Allerdings bleibt der nun erzielte Kompromiss dennoch hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück.

Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt könnte die Verordnung dann in Kraft treten - was frühestens am 29. Juni der Fall sein wird. Alle Mobiltelefonkunden sollen dann binnen eines Monats nach Inkrafttreten der Roaming-Verordnung ein Angebot erhalten, sich für den Eurotarif oder jeden anderen Roaming-Tarif zu entscheiden. Binnen zwei Monaten müssen sie daraufhin ihren Mobilfunkunternehmen ihre Entscheidung mitteilen. Der beantragte Tarif muss spätestens einen Monat nach dem Eingang des Antrags des Kunden beim Heimanbieter freigeschaltet werden. Den Roaming-Kunden, die innerhalb dieser zwei Monate keine Entscheidung getroffen haben, wird automatisch ein "Eurotarif" gewährt.

Roaming-Kunden jedoch, die sich bereits vor Inkrafttreten der Verordnung für spezielle Roaming-Tarife oder -pakete entschieden haben, können bei ihren zuvor gewählten Tarifen oder Paketen bleiben, sofern sie nach einem Hinweis auf die aktuellen Tarifbedingungen nicht innerhalb der genannten Zeitspanne eine andere Wahl treffen.

Schrittweise Anpassung der Höchstpreise innerhalb von drei Jahren

Laut der neuen Verordnung dürfen abgehende Anrufe im ersten Jahr maximal 49 Cent pro Minute kosten, im zweiten Jahr höchstens 46 Cent und im dritten 43 Cent. Die Kosten für die Annahme eines Handy-Gesprächs im EU-Ausland werden im ersten Jahr mit maximal 24 Cent pro Minute begrenzt, mit 22 Cent im zweiten Jahr und 19 Cent im dritten. Für die Großkunden sollen folgende Tarife für drei Jahre gelten: 30 Cent im ersten, 28 Cent im zweiten und 26 Cent im dritten Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung. Dazu kommt noch die jeweilige Mehrwertsteuer.

Die Obergrenzen werden in den 27 EU-Mitgliedsländern für drei Jahre gelten. Auf Wunsch des Parlaments wird beim Grenzüberschritt per SMS die Auslandsgebühr mitgeteilt. Allerdings ist es schon jetzt möglich, im Ausland noch günstiger mit dem Handy zu telefonieren. Dazu haben wir einen Übersichtsartikel für Sie zusammengestellt.

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