Vorsicht

Mit welchem Recht rechnet Comundo ab?

Experte sieht Unklarheiten in Vertragsverhältnissen
Von Ralf Trautmann

Rechtsanwalt Björn Gottschalkson von der Kanzlei Schmidt Dr. Gottschalkson Dammholz [Link entfernt] führt indes dazu aus, dass "eine Vereinbarung in den AGB, nach der eine Preiserhöhung in bestehenden Dauerschuldverhältnissen auch einseitig auf der Homepage angekündigt werden kann, wohl unzulässig wäre". Der Anwalt verweist hierzu auf Paragraph 308 Nr.6 BGB und Paragraph 305c Abs.1 BGB. Eine solche Vereinbarung könnte dazu "führen, dass in einem bestehenden Vertrag ein Vertragspartner die Preise einseitig anheben kann, ohne dass der andere Vertragspartner hiervon Kenntnis haben muss." Dies stünde jedoch im Widerspruch zu den gesetzlichen Wertungen des AGB-Rechtes und könne daher mit Recht nicht erwartet werden.

Doch auch die Frage nach dem Vertragspartner ist rechtlich nicht unkompliziert: Laut Gottschalkson bestehen bereits Zweifel, dass die Vertragsverhältnisse von Lycos auf einen anderen Betreiber übergegangen sind. Derartige Vertragsübergänge bedürfen in der Regel der Zustimmung des Kunden. Andersartige Vereinbarungen in den AGB wären bereits gemäß Paragraph 309 Nr. 10 BGB unwirksam. Ein Widerrufsrecht müsse nicht ausreichend sein.

"Wenn aber bereits keine Vertragsverhältnisse mit den Kunden bestehen, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage der neue Betreiber überhaupt abrechnen möchte. Dass die bestehenden vertragsgebunden Kunden von Lycos keinen neuen Vertrag abschließen wollten und damit das entsprechende Erklärungsbewusstsein fehlen würde, scheint auf der Hand zu liegen."

Bevor vertragsgebundene Kunden daher weiter Zahlungen leisten, sollten diese den Betreiber auffordern mitzuteilen, auf welcher Grundlage die bestehenden Entgelte überhaupt erhoben werden. Auch Lycos müss sich fragen lassen, ob die Verträge tatsächlich wirksam übertragen wurden. Verträge, mit denen verschiedene Verpflichtungen zwischen den Parteien begründet werden, ließen sich nicht ohne weiteres verkaufen.

Nicht registrierte Nutzer bleiben auf Kosten sitzen

Nicht registrierte Kunden werden die hohen Entgelte dagegen wohl oder übel entrichten müssen. Für diese hat Comundo einen leider korrekten Hinweis auf der Homepage: "Nicht registrierte Kunden müssen sich vor jeder Einwahl über die aktuell gültigen Tarife informieren."

Lycos hatte sein Schmalband-Segment inklusive der deutschen und europäischen Marke "Comundo" Mitte Mai rückwirkend zum Anfang des Monats für 500 000 Euro an Paixas verkauft. Die Comundo-IbC-Tarife galten bei Lycos über einen langen Zeitraum als stabil. Bei der Suche nach günstigen Schmalband-Tarifen, auch mit Tarifgarantie, hilft Ihnen unser Tarifrechner.