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Telekom und Wohnungswirtschaft gemeinsam für IPTV

Telekom kooperiert mit Wohnungsunternehmen für die Vermarktung ihrer Entertain-Angebote
Von Marie-Anne Winter

Die Deutsche Telekom und der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen haben ihren Streit um rechtliche Fragen rund um das Internet-Fernsehen beigelegt und wollen nun zusammenarbeiten. Dazu haben sie ein entsprechendes Eckpunktepapier vereinbart. Gegenstand der Kooperation ist die Vermarktung von Double-Play- und Triple-Play-Angeboten durch die Mitgliedsunternehmen der Verbände, die dem GdW angeschlossen sind. Die Motivation der Telekom ist klar: Eine weitere Verbreitung ihrer Entertain-Pakete, die Wohnungswirtschaft setzt ihrerseits auf einen höheren Wohnwert dank zeitgemäßer Telekommunikationsausstattung.

Der breitbandige Zugang zu multimedialen Angeboten werde zu einem immer wichtigeren Qualitätsmerkmal der Wohnungsausstattung; dieses Qualitätsmerkmal wolle die Telekom Mietern und Vermietern gleichermaßen erschließen, sagt Philipp Humm, T-Home Bereichsvorstand Vertrieb. Die Kooperationspartner gehen davon aus, dass sich Triple Play zum Standard in der Medienversorgung der Wohnungsunternehmen entwickeln wird.

Die Entertain-Komplettpakete von T-Home bieten mit Highspeed-Internet, Fernsehen und Telefon eine Alternative sowohl zum Angebot der Kabelnetzbetreiber als auch der Programmangebote über Satellit. Über das Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Telekom sollen bis Ende des Jahres bereits mehr als 17 Millionen Haushalte mit Entertain in die Breitbandzukunft starten können.

Wem gehören die Telefonkabel?

GdW-Präsident Lutz Freitag und T-Home Bereichsvorstandsmitglied Philipp Humm heben in der gemeinsamen Mitteilung besonders positiv hervor, dass diese Vereinbarung trotz bestehender unterschiedlicher Rechtsauffassungen erreicht werden konnte. Die beiden Vertragspartner vertreten abweichende Rechtspositionen im Zusammenhang mit den Zugangsrechten zu den Grundstücken sowie der Eigentums-, Nutzungs- und Betriebsrechte an den Kabeln innerhalb der Grundstücke der Wohnungsunternehmen.

Genau hier lag der Knackpunkt: Wem die Telefonkabel innerhalb der Gebäude gehören, sahen die Wohnungsgesellschaften und die Telekom jeweils anders. In der Regel ist es so, dass die in den Gebäuden verlegten Kabel zum Gebäude gehören und nicht den jeweiligen Kabel- oder Telefon-Anbietern. Die Anbieter müssen entsprechend Gestattungsverträge mit den Eigentümern aushandeln, um die Anschlüsse in den Wohnungen nutzen zu können. Die Telekom schließt nun entsprechende Vereinbarungen über die Nutzung der Telefonkabel, die auf Grundstücken und in Gebäuden der Wohnungsunternehmen liegen, ab und wird für die Nutzung eine Provision an die jeweiligen Wohnungsgesellschaften bezahlen. Weil es häufig so ist, dass die Mieter über die Nebenkosten ihren Fernsehkabel-Anschluss in der Wohnung bezahlen müssen, auch wenn sie ihn gar nicht nutzen möchten, sollen die Mieter im Gegenzug diese Kosten erspart bekommen, sofern sie das Angebot der Telekom nutzen.

Erste Pilot-Projekte für Highspeedwohnen

Im Sinne dieser Partnerschaft startet die Deutsche Telekom nun gemeinsam mit Wohnungsunternehmen der GdW-Verbände in den kommenden Monaten erste Projekte, auch um weitere Kooperationsfelder rund um das vernetzte Wohnen auszuloten. Ein Beispiel für die künftige Ausstattung von Wohngebäuden mit moderner Multimediatechnik realisiert die Deutsche Telekom derzeit in Zusammenarbeit mit der Bauverein AG in Darmstadt. Im Neubauprojekt Cityquartier Goethestrasse mit 114 Eigentumswohnungen sorgt eine entsprechend strukturierte Verkabelung dafür, dass Triple Play in nahezu jedem Wohnraum schlüsselfertig verfügbar ist. Dabei lassen sich die verschiedensten Anwendungen wie TV, Highspeed Internet und Telefonie parallel nutzen. Über das hausinterne Netzwerk sollen sich sogar ganze PC-Netzwerke schalten lassen. Bandbreiten für die Internetanschlüsse von bis zu 50 Megabit pro Sekunde sollen neben Surfen auch IPTV und Video on Demand in High Definition-Qualität ermöglichen. Die Hightech-Wohnanlage soll bis Ende des Jahres fertig gestellt sein.

Die Frage ist, was diese Vereinbarung nun für die Verbreitung derartiger Triple-Play-Angebote im Allgemeinen bedeutet. Denn wenn die Telekom zu derartigen Zugeständnissen an die Wohnungswirtschaft bereit ist, werden auch sich Wettbewerber wie Arcor, HanseNet oder Netcologne künftig auf derartige Vereinbarungen einlassen müssen.

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