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FTD: Drei Telekom-Mitarbeiter bei Spitzelaffäre überführt

Der Auftrag, Journalistendaten herauszusuchen, wurde per E-Mail erteilt
Von Anja Zimmermann

Bei den Ermittlungen in der Telekom-Bespitzelungsaffäre sind mindestens drei Mitarbeiter des Konzerns überführt worden. Dies ergeben Recherchen des Wirtschaftsmagazins Capital und der Financial Times Deutschland (FTD [Link entfernt] ). Danach liegt der Staatsanwaltschaft Bonn die E-Mail eines Mitarbeiters der Telekom-Konzernsicherheit vor, in dem er einen Kollegen bei T-Mobile anweist, Verbindungsdaten des Capital-Redakteurs Reinhard Kowalewsky herauszusuchen, damit diese ausgewertet werden können. Dabei fügte der Mitarbeiter an die Mail ein Abbild der Visitenkarte des Journalisten an, auf der sowohl die Mobilfunknummer wie die Festnetznummer standen. Zusätzlich liegt der Staatsanwaltschaft mindestens eine Mail vor, mit der illegal erhobene Telefondaten übertragen wurden. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft zeigt der elektronische Postverkehr, mit welcher Unverfrorenheit der Sicherheitsdienst der Telekom in 2005 mit den Spitzelaktionen gegen Journalisten begonnen hatte - immerhin liegen die Konzernzentrale der Telekom und T-Mobile in Bonn nur einige hundert Meter entfernt.

Die E-Mails wurden ursprünglich bereits von internen Ermittlern der Telekom gefunden, nachdem Konzernchef René Obermann vor einem Jahr von dem Spitzelangriff gegen Kowalewsky erfahren hatte. Die Telekom hatte sie in einem internen Verfahren genutzt, um den leitenden Mitarbeiter der Konzernsicherheit, Klaus Trzeschan, für die Spitzelaktionen disziplinarrechtlich zu belangen. Jetzt kann der Fund der E-Mails für Versender und Empfänger drastische Konsequenzen haben: Für den Bruch des Fernmeldegesetzes drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Der Kreis der Journalisten, die von der Telekom bespitzelt wurden, ist zudem offenbar größer als bislang bekannt. Demnächst würden "Personen, die von nicht rechtmäßigen Maßnahmen betroffen sein" angeschrieben und informiert, hieß es aus der Bonner Staatsanwaltschaft. Damit solle ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, selbst Strafanzeige zu erstatten.

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