Affäre

ver.di-Chef Bsirske wirft der Telekom "Stasi-Methoden" vor

Neue Vorwürfe ihm Rahmen der Bespitzelungsaffäre
Von dpa / Marie-Anne Winter

In der Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom hat ver.di-Chef Frank Bsirske dem Bonner Unternehmen "Stasi-Methoden" vorgeworfen. Die Praktiken der Telekom seien durchaus mit den Methoden des Geheimdienstes der ehemaligen DDR vergleichbar, sagte Bsirske dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Der Gewerkschaftsvorsitzende gehört nach Erkenntnissen der Bonner Staatsanwaltschaft zu den 55 Personen, die illegal ausspioniert wurden. Die Telekom hatte 2005 und 2006 Daten von Telefongesprächen überprüfen lassen, um undichte Stellen im Konzern zu schließen.

Die Telekom-Manager hätten nicht nur gegen "geltendes Recht" verstoßen und "Persönlichkeitsrechte" verletzt, sagte Bsirske. Bei der Bespitzelungsaktion handele es sich zudem um einen eklatanten Angriff "auf die Mitbestimmung und auf die Koalitionsfreiheit". "Dass unsere Vertreter in Tarifverhandlungen Managern gegenübersitzen, die möglicherweise Aufträge erteilt haben könnten, deren Telefonverkehr auszuwerten und zu protokollieren, ist einfach unerträglich." Der ver.di-Chef forderte schnelle Aufklärung. Sollte es "Vorstände geben, die in die kriminellen Machenschaften involviert waren, muss das natürlich Konsequenzen haben".

Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt in der Bespitzelungsaffäre unter anderem gegen den früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel und den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke. Wie "Der Spiegel" weiter berichtet, sollen sich die Verdachtsmomente gegen Zumwinkel verdichten. Laut internen Untersuchungsberichten seien im Dezember 2005 sogar die Geschäftsverteilungspläne geändert worden seien, um für Zumwinkel und Ricke einen direkten Zugriff auf die Telekom-Sonderermittlungseinheit KS drei zu schaffen. Mit diesem Schritt sei eine offenbar gängige Praxis im Konzern legitimiert worden. Das Magazin beruft sich auf interne Untersuchungen der Telekom. Zumwinkel und Ricke bestreiten, persönlich Aufträge zur Auswertung von Telefonverkehrsdaten erteilt zu haben.

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