"Enkeltrick-Betrüger": Behörden fordern Datenspeicherung
Insbesondere ältere Menschen fallen auf Trickbetrüger herein, die sich als Verwandter in Not ausgeben.
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Im Kampf gegen den sogenannten
Enkeltrickbetrug fordern Staatsanwaltschaften und Polizei im
Südwesten, Verbindungsdaten zu speichern. Das geht aus einer Antwort
des Innenministeriums zu einem Antrag der SPD-Fraktion hervor. Das
Verfahren müsse im Einklang mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung stehen, heißt
es in der Stellungnahme von Minister Reinhold Gall (SPD) weiter.
Insbesondere ältere Menschen fallen auf Trickbetrüger herein, die sich als Verwandter in Not ausgeben.
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Die Behörden weisen demnach aber darauf hin, "dass diese Maßnahme
alleine nicht sämtliche Ermittlungsprobleme lösen kann". Der
Auslandsbezug der Taten und der Umstand, dass dafür häufig wechselnde
Mobiltelefone mit unter falschen Personalien erworbenen Prepaidkarten
verwendet werden, erschwere die Ermittlungen wohl auch in Zukunft.
Nach dem Wegfall der gesetzlichen Verpflichtung zur anlasslosen Speicherung würden entweder gar keine Verbindungsdaten mehr gespeichert oder die interne Speicherfrist bei den Unternehmen sei schon abgelaufen und die gespeicherten Daten gelöscht. Möglich sei auch, dass die Daten in einer für die Ermittlungsbehörden nutzlosen Form gespeichert seien, etwa wenn die letzten Ziffern der Rufnummern durch "xxx" ersetzt wurden. "Ob die benötigten Daten (noch) verfügbar sind, hängt daher derzeit vom Zufall ab, insbesondere von der individuellen Vertragsgestaltung mit den Endkunden."
Im vergangenen Jahr fielen 276 meist ältere Menschen in Baden-Württemberg Trickbetrügern zum Opfer, die als vermeintliche Enkel mit finanziellen Sorgen anrufen und das Geld anschließend von einem Mittelsmann abholen lassen. Dadurch entstand ein Schaden von mehr als 400 000 Euro. 2010 waren es sogar rund 1,1 Millionen Euro bei 311 Geschädigten. Die Polizei führt regelmäßig Aufklärungskampagnen durch, um vor dem Trickbetrug zu warnen.