Vorratsdatenspeicherung

E-Plus, o2 und Vodafone speichern weiterhin illegal Verbindungsdaten

Obwohl es keine rechtliche Basis für eine Vor­rats­daten­speicherung gibt, speichern einige Provider und Netzbetreiber weiterhin illegal Verbindungsdaten. Der AK Vorrat hat den aktuellen Stand der Gerichts- und Beschwerdeverfahren zusammengetragen.
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E-Plus, o2 und Vodafone speichern weiterhin illegal Verbindungsdaten E-Plus, o2 und Vodafone speichern weiterhin illegal Verbindungsdaten
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Zeitgleich mit der geplanten gesetzlichen Wiedereinführung der Vor­rats­daten­speicherung per Bundes­tags­beschluss in dieser Woche weist der Arbeitskreis Vor­rats­daten­speicherung (AK Vorrat) darauf hin, dass es bei diversen Tele­kommuni­kations­an­bietern hinter den Kulissen seit Jahren eine eigentlich verbotene Speicherung von Verbindungsdaten gibt.

Bereits vor vier Jahren hatte der AK Vorrat die betreffenden Provider und Netzbetreiber bei der BNetzA angezeigt und diese hatte den vier Unternehmen M-Net, E-Plus, Telefónica/o2 und Vodafone die Praxis der Speicherung unnötiger Verbindungsdaten untersagt. Doch passiert ist bislang wenig. Zum Teil beschäftigen sich sogar Gerichte mit dem Fall. Obwohl E-Plus mittlerweile organisatorisch zu Telefónica gehört, spricht der AK Vorrat weiterhin separat von E-Plus, vermutlich ist auch das interne Abrechnungssystem noch getrennt von dem für die o2-Kunden.

Bundesnetzagentur hatte Speicherpraxis verboten

E-Plus, o2 und Vodafone speichern weiterhin illegal Verbindungsdaten E-Plus, o2 und Vodafone speichern weiterhin illegal Verbindungsdaten
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Die genannten Tele­kommuni­kations­an­bieter hatten über einen längeren Zeitraum Verbindungsdaten zu Flatrate-Verbindungen, Gerätekennung und Standort des Mobiltelefons gespeichert, ohne dass es dafür einen ersichtlichen Grund gibt. Daraufhin hatte der AK Vorrat am 22. September 2011 die Firmen BT (Germany), E-Plus, M-net, Telefónica, Telekom Deutschland und Vodafone angezeigt.

Die Schreiben der BNetzA von 2013 mit der Anordnung des Verbots an vier dieser sechs Provider kursieren im Internet. Darin schreibt die BNetzA, dass bei abgehenden entgeltpflichtigen netzinternen Verbindungen die Verkehrsdaten ausschließlich pauschal abgerechneter Verbindungen unverzüglich "nach Ermittlung der Abrechnungsirrelevanz", also nach Rechnungsstellung, zu löschen sind. Das betrifft insbesondere die IMEI des Handys und die Cell-ID. Der AK Vorrat hatte darüber hinaus vorgebracht, dass eine 90- oder 180-tägige Speicherung der Daten von eingehenden Verbindungen gegen das TKG verstößt. Dies betrifft auch die Verkehrsdaten von kostenfrei abgehenden Verbindungen und kostenpflichtig abgehenden Verbindungen, wenn der Kunde die sofortige Löschung der Verbindungsdaten beantragt hat.

Gerichts- und Beschwerdeverfahren gegen die Speicherung

In seiner heutigen Mitteilung trägt der AK Vorrat zusammen, was seit diesem Verbot passiert ist. E-Plus wolle die Anordnung bis "Ende 2015" umsetzen. Vodafone hat Widerspruch gegen das Verbot eingelegt und Telefónica/o2 klagt dagegen. Das Verwaltungsgericht Köln hat im Fall von Telefónica/o2 in erster Instanz die Anordnung bestätigt, Telefónica klagt aber in nächster Instanz weiter.

Im Namen einer Mandantin klagt seit 2012 der Anwalt Meinhard Starostik wegen der Sache gegen Vodafone. Im Januar 2015 wurde eine Ver­trags­ver­letzungs­beschwerde bei der EU-Kommission wegen Verletzung der Richtlinie 95/46/EG eingereicht.

Der aktuelle Stand ist, dass alle diese Gerichts- und Beschwerdeverfahren momentan unabgeschlossen in der Luft hängen. Auch die Bundesnetzagentur unternimmt offenbar keine weiteren Schritte, um die Umsetzung ihrer Anordnungen durchzusetzen.

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