Kündigung

congstar kündigt manchen DSL-Kunden den Telefonanschluss

Betroffen sind Kunden mit "DSL-light"-Anschlüssen
Von Marc Kessler

congstar-Kündigung Manchen congstar-Nutzern wird am 30. April
der Telefonanschluss abgeschaltet
Montage: teltarif.de
Die Telekom-Discount-Tochter congstar kündigt derzeit bestimmten Kunden mit DSL-Komplettpaket ihren darin enthaltenen Telefon­anschluss. Die "Einstellung der Telefon­dienstleistung", wie es der Anbieter ausdrückt, betrifft Kunden, die ein DSL-Paket (congstar komplett 1 oder congstar komplett 2) nutzen, das als All-IP-Anschluss im Netz der Deutschen Telekom geschaltet ist. Betroffen sind hierbei offenbar nur Kunden mit einem "DSL-light"-Anschluss, der lediglich 384 kBit/s im Down- und 64 kBit/s im Upstream ermöglicht.

Telekom verlangt Mindest-Upstream von 128 kBit/s

congstar-Kündigung Manchen congstar-Nutzern wird am 30. April
der Telefonanschluss abgeschaltet
Montage: teltarif.de
Das Problem: Die congstar-Mutter Deutsche Telekom hat das Vorleistungsprodukt für Telefonie am All-IP-Anschluss dahingehend geändert, dass ein Mindest-Upstream von 128 kBit/s gewährleistet sein muss. "Der Vorleister möchte so sicherstellen, dass die Sprachübertragung in einer gesicherten Qualität angeboten wird. Die sonstigen Leistungen des Anschlusses bleiben unverändert", schreibt uns congstar-Sprecherin Sonja Rometsch.

Das Schreiben von congstar an die betroffenen Kunden enthält indes ein falsches Abschaltdatum für den Telefonanschluss. Statt des genannten 1. Aprils - der nur wenige Tage nach Erhalt des Schreibens gelegen hätte - solle die Abschaltung zum 30. April erfolgen. "Die angeschriebenen Kunden können ihren congstar Anschluss mit Festnetztelefonie noch bis zum 30. April 2012 nutzen. Ein berichtigtes Schreiben mit dem korrekten Datum wird umgehend verschickt", so Rometsch.

Kunden können außerordentlich kündigen

Kunden, deren Telefonanschluss zum 30. April abgeschaltet wird, können ihren Vertrag - ob mit oder ohne Mindestvertragslaufzeit - nach Angaben des Anbieters außerordentlich kündigen. Auf Wunsch, heißt es seitens congstar, erhalten sie alternativ "eine kostenfreie congstar Prepaid Karte mit einem Startguthaben von 20 Euro. Mit diesem Guthaben können Sie sich für zwei Monate eine Festnetz Flat Option zubuchen und somit noch kostenfrei vom 1. Mai bis zum 30. Juni ins deutsche Festnetz telefonieren."

Wer seinen (dann reinen) DSL-Anschluss behalten möchte, erhält durch congstar zudem ein "Kulanzangebot": "Für alle Kunden mit Laufzeit, die bei congstar bleiben möchten, wird der monatliche Anschlusspreis für jeden Monat der verbleibenden Vertragslaufzeit um 5 Euro gesenkt. Für alle Kunden ohne Laufzeit, die bei congstar bleiben möchten, wird der monatliche Anschlusspreis für die nächsten sechs Monate um 5 Euro gesenkt."

Ungerechte Kulanzregelung seitens congstar

Ungerecht an dieser Regelung: Ein congstar-komplett-1-Kunde (regulärer Monatspreis: 24,99 Euro) hat bislang eine DSL-Flatrate und einen Telefonanschluss, bei dem Gespräche minutenbasiert abgerechnet wurden. Der komplett-2-Nutzer (regulärer Monatspreis: 29,99 Euro) nutzt eine Festnetz-Flatrate. Technisch wird der komplett-2-Kunde, der ab 1. Mai ohne Telefonanschluss dasteht, zum komplett-1-Kunden (ohne Telefonanschluss). Während er ab dann jedoch 24,99 Euro zahlen muss, werden für den bisherigen komplett-1-Nutzer durch die Kulanzregelung nur noch 19,99 Euro fällig. Oder anders gesagt: Der tarifliche Unterschied von 5 Euro bleibt bestehen, obwohl die tarifliche Leistung ab Mai identisch ist. Hier wäre zu fordern, dass komplett-2-Kunden im Zuge des Wegfalls des Telefonanschlusses zumindest zu komplett-1-Kunden werden und dadurch auch vom deutlich günstigeren Monatspreis (19,99 Euro) profitieren könnten.

Weitere Meldungen zur Telekom-Discount-Tochter congstar