Digitaler Nachlass

Google und das digitale Leben nach dem Tod

Regelungen für Umgang mit Nutzerkonten nach dem Tod
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Google regelt den Umgang mit den Daten inaktiver Accounts. Google regelt den Umgang mit den Daten inaktiver Accounts.
Bild:dpa
Der Suchmaschinen-Riese Google gibt seinen Nutzern die Möglichkeit, ihren digitalen Nachlass bei dem Internet-Konzern zu regeln. Das Unternehmen stellte neue Einstellungen für den Fall vor, dass in einem Google-Konto plötzlich die Aktivität aufhört.

Eine Möglichkeit ist, die Daten nach einem festgelegten Zeitraum von drei, sechs, neun oder zwölf Monaten automatisch löschen zu lassen, erläuterte das Unternehmen in einem Blogeintrag vom späten Donnerstag. Oder das System übermittelt stattdessen die Einwahldaten für Google-Dienste an bestimmte Personen. Google will dem Kontoinhaber eine E-Mail oder SMS schicken, bevor es im Fall längerer Inaktivität etwas unternimmt.

Google regelt den Umgang mit den Daten inaktiver Accounts. Google regelt den Umgang mit den Daten inaktiver Accounts.
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Zur Palette von Google-Diensten, für die der Inactive Account Manager eingesetzt werden kann, gehören unter anderem der Mail-Dienst Gmail, die Netz-Festplatte Google Drive, der Foto-Service Picasa und das Online-Netzwerk Google+.

Herausforderungen für die Hinterbliebenen

Unterschiedliche Online-Dienste haben verschiedene Regelungen für den Umgang mit Todesfällen. Facebook gibt zum Beispiel die Möglichkeit, eine Seite als virtuelles Denkmal weiterzubetreiben. Oft ist es für Angehörige jedoch schwierig, an die Internet-Profile oder Informationen von Verstorbenen zu kommen und wertvolle Daten gehen verloren.

Aber nicht nur im vergleichsweise einfach zu handhabenden Social-Media-Bereich stellt der Tod eines Nutzers die Angehörigen vor ungeahnte Probleme. Gerade bei geschäftlich genutzten Accounts müssen die Erben plötzlich Verantwortung übernehmen: Was tun, wenn sich mehrere Wochen nach der Bestattung ein Internet-Shop meldet und sich über nicht zustellbare Paketsendungen oder unbeglichene Rechnungen beschwert? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie in unserem Übersichtsartikel zum Thema digitaler Nachlass.

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