Beschlüsse

Minister: Deutsche Justiz muss sich stärker auf Internet einlassen

Handel mit gestohlenen virtuellen Daten soll Straftat werden
Von mit Material von dapd

Deutsche Justiz muss sich stärker auf Internet einlassen Deutsche Justiz muss sich stärker auf Internet einlassen
Bild: teltarif.de
Die Justizminister der Länder wollen den Handel mit gestohlenen virtuellen Daten möglichst bald unter Strafe stellen. Ein Gesetzentwurf solle möglichst schnell im Bundesrat beschlossen werden, sagte der hessische Ressortchef Jörg-Uwe Hahn nach der Herbsttagung mit seinen Kollegen in Berlin. Auch gegen Abgeordnetenbestechung wollen die Länder bald tätig werden. Schon gestern wurde bekannt, dass ein Strafrechtsausschuss eine Umsetzung der Verbrecherfahndung über soziale Netzwerke prüfen soll. Umstritten ist weiterhin die Regel für ein Unternehmensstrafrecht.

Hessen hat derzeit den Vorsitz der Justizministerkonferenz inne. Auf der Herbsttagung berieten 13 Ressortchefs und drei Staatssekretäre mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die als Gast teilnahm.

Justiz soll sich auf das Internet einlassen

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Hahn sagte, bei Fragen des Datenhandels gebe es derzeit eine Gesetzeslücke "in der virtuellen Welt". Es gehe um Daten, die ursprünglich mit einem Kennwort oder einer PIN geschützt waren und gestohlen wurden. Bisher ist der Handel damit nicht strafbar.

Die Justizministerkonferenz habe einstimmig beschlossen, den Gesetzentwurf zur Datenhehlerei nun mit Praktikern zu diskutieren und dann im Bundesrat zu verabschieden, sagte Hahn. Er habe das "ehrgeizige Ziel", dies so schnell zu erledigen, dass der Bundestag noch vor Ende der Legislaturperiode abstimmen könne.

Insgesamt müsse die Justiz sich stärker auf das Internet einlassen, urteilte Hahn. Es gehe nicht mehr nur darum, "mit Ärmelschonern und Bleistiftstummeln" zu arbeiten, sagte er augenzwinkernd.

Die Pläne für bundeseinheitliche Regeln zu Fahndungen in sozialen Netzwerken wie Facebook lassen aber auf sich warten. Die Justizminister beschlossen einen Arbeitsauftrag für die Strafrechtsexperten ihrer Häuser. Sie sollen feststellen, inwiefern Fahndungen, etwa mit Phantombildern, auf Facebook nötig sind und welche technischen Vorschriften dafür gelten sollen. Dabei sollen insbesondere Fragen des Datenschutzes erörtert werden.

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte, "die digitale Revolution" dürfe nicht an der Justiz vorbeigehen. Es seien aber klare Regeln für die Facebook-Fahndung nötig. Unter anderem müsse es für jeden Einzelfall einen richterlichen Beschluss geben.

Schärferes Gesetz gegen Stalking geplant

Mit einem Beschluss zur Abgeordnetenbestechung wollen die Justizminister den Bundestag unter Druck setzen. Es sei eine Bundesratsinitiative geplant, um für die Bestechung von Abgeordneten einen Straftatbestand zu schaffen, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD).

Das Fehlen eines solchen Paragrafen ist der Grund dafür, dass Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption bisher nicht ratifiziert hat. Vorschläge der Opposition im Bundestag scheiterten bislang am Widerstand von Schwarz-Gelb. Abgeordnetenbestechung dürfe aber nicht straffrei bleiben, sagte Kolb.

Daneben verständigten sich Kolb und ihre Kollegen darauf, den Straftatbestand "Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen" zu erweitern. Alle sexuellen Handlungen zwischen Lehrern und minderjährigen Schülern einer Schule sollen dann strafbar sein - unabhängig davon, ob der Lehrer den Schüler regelmäßig unterrichtet. Geplant ist zudem eine Verschärfung des Stalking-Paragrafen.

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