DAB+/Internetradio

Bundeskabinett: Radios nur noch mit Digitalempfang

Schon bald sollen fast alle Radios verpflichtend mit einem Chip für DAB+ und/oder Internetradio ausgestattet sein. Das Bundeskabinett hat den Vorschlag des Wirtschaftsministeriums verabschiedet.
Von

Ein Radio nur mit UKW? Das soll es bald nicht mehr geben. Ein Radio nur mit UKW? Das soll es bald nicht mehr geben.
Foto: dpa
Das Bundeskabinett hat den von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Damit wird sichergestellt, dass künftig höherwertige Radioempfangsgeräte nur noch gehandelt werden dürfen, wenn diese zum Empfang normgerechter digitalisierter Signale geeignet sind.

Technologieneutrale Regelung

Ein Radio nur mit UKW? Das soll es bald nicht mehr geben. Ein Radio nur mit UKW? Das soll es bald nicht mehr geben.
Foto: dpa
"Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes setzen wir einen wichtigen Impuls zur Digitalisierung der Hörfunkübertragung", kommentiert Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries. "Anbieter von Rundfunkprogrammen können damit ihre Angebotsvielfalt steigern und den Hörerinnen und Hörern ein qualitativ höherwertiges Produkt anbieten. Wichtig war uns hierbei, dass die Regelung technologieneutral ausgestaltet ist. Wir möchten die Digitalisierung des Radios insgesamt fördern."

Die Gesetzesänderung sieht die Einführung einer Ausrüstungspflicht in Form einer Schnittstelle vor, über die digital codierte Inhalte empfangen und wiedergegeben werden können. Schnittstelle bedeutet in diesem Fall ein fest im Gerät integrierter Chip, und nicht bloß ein externer Anschluss (etwa ein AUX-Eingang) für einen Adapter, wie zunächst in Fachkreisen spekuliert wurde.

Die Regelung ist auch offen für möglicherweise noch kommende digitale Technologien wie Radio über LTE Broadcasting, die aktuell noch in Entwicklung sind. In erster Linie hilft sie aber vor allem dem digital-terrestrischen Radio DAB+ und auch dem Internetradio zu einer größeren Marktdurchdringung. Jährlich tauschen die Deutschen rund sieben Millionen Radiogeräte aus. Bisher ist nur jedes achte Gerät tauglich für digitalen Radioempfang, die große Mehrheit kann nur analoges Radio über UKW empfangen. Da sich die Ausrüstungspflicht nur auf Geräte bezieht, die den Programmnamen anzeigen können, beschränkt sie sich auf Radioempfänger mit RDS-Funktion. Es werden zudem nur solche Geräte einbezogen, die überwiegend zum Hörfunkempfang ausgerichtet sind: Smartphones und Tablets werden ausgeklammert, Autoradios hingegen sind erfasst.

Zustimmung des Bundestages wohl nicht mehr in dieser Legislaturperiode

Der offizielle Regierungsentwurf muss nun noch nach drei Lesungen vom Bundestag verabschiedet werden. Das dürfte in dieser Legislaturperiode nicht mehr geschehen. Je nach Zusammensetzung des neuen Bundestages könnte es auch noch einmal zu einer Neufassung kommen - je nachdem, aus welcher Koalition sich die neue Bundesregierung zusammensetzt.

Mehr zum Thema DAB+